✠✠✠✠✠✠ TEMPLER-BLOG ✠✠✠✠✠✠

⚔️ Komturei Roth (Deutschland)

Roth an der Our ist heute eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Bundesland Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Luxemburg.
In welchem Jahr die Stiftung der Templerniederlassung genau erfolgte, kann heute leider nicht mehr nachvollzogen werden, da die entsprechende Gründungsurkunde nicht vorliegt und wahrscheinlich verloren gegangen ist. Oft nennt man hier den Zeitraum von 1254 bis 1256 und als Stifter der wird der Graf Philipp I. von Vianden angegeben. Allerdings zeigen bereits eine Urkunde vom Mai 1248 und eine weitere vom 17.03.1249, also zu einem Zeitpunkt, da Philipps Vater Heinrich I. regierender Graf von Vianden war, dass der Templerorden schon damals in Roth ansässig war. Schüpferling vertritt die Ansicht, dass die Komturei schon vor dem Jahr 1228 durch Graf Philipp von Vianden gestiftet worden sei. Denn in einer Urkunde von 1228, welche einen Streit zwischen den Templern zu Trier und dem dortigen Domkapitel zum Gegenstand hat, wird eigens hervorgehoben, dass ein Philipp von Vianden eine Niederlassung der Templer in Roth gegründet und ihnen auch die dort seit dem 12. Jh. befindliche Kirche übergeben habe. Bezüglich des Stifters scheint sich hier schon die Urquelle Schorn zu irren, denn zum fraglichen Zeitpunkt amtierte Graf Heinrich I. (1214-1252) und dieser Fehler wurde unter anderem auch von Schüpferling übernommen. Eine Gründung mit dem Datum vor 1228 kann also nur unter Heinrich I. von Vianden stattgefunden haben.

Heinrich und Margareta, Graf und Gräfin von Vianden hatten 1248 den Trinitariern ihr Hospital in Vianden geschenkt, aus Dankbarkeit für die Befreiung Friedrichs II. von Vianden aus moslemischer Gefangenschaft. Diese Schenkung inklusive des Rechts, im Hospital Gottesdienste abzuhalten, wurde auch durch den Komtur der Templer von Roth ratifiziert, da sie die Parrochialrechte hier innehatten.
(Urkunde im Staatsarchiv Luxemburg). In der auf den 17. März 1249 datierten Urkunde trägt ein Kardinallegat, dem Scholastikus von St. Simeon zu Trier auf, den von ihm gefällten Urteilsspruch über das Patronatsrecht der Kirche von Roth einer Revision zu unterwerfen, ein Urteil, das er im Prozess zwischen dem Grafen von Vianden und den Templern von Frankreich und Lothringen ausgesprochen hatte. Um die Rechte und Einkünfteverteilung zwischen Templern und Trinitarien in Vianden kam es zu massiven Auseinandersetzungen. Der Streitfall gelangte schließlich vor Erzbischof Arnold II. von Trier. Erst 1256 wurde ein Vergleich herbeigeführt. Diesem Urteil gemäß sollte die Pfarrei Roth künftig zweigeteilt werden, wobei die Templer verpflichtet werden, für die Vorstadt einen Vikar zu bestellen und diesen auch entsprechend zu bezahlen. Gleichzeitig wurde die Schlosskapelle von Vianden zur Pfarrkirche für die Bewohner des auf dem rechten Ufer der Our gelegenen Teils der Stadt erhoben.
Die Collation dieser neuen Pfarrei sollte dem amtierenden Grafen von Vianden zustehen, während den Templern der kleine Zehnt von Stadt und Schloss Vianden, sowie das Patronatsrecht inklusive des Zehnten der alten alten Pfarrei verblieb. Trotz dieses Urteils setzten sich die Streitigkeiten fort. In ihrem Verlauf erreichten die Templer von Roth schließlich sogar die Verhängung des Bannes über die gräfliche Familie von Vianden. Durch die Vermittlung der Erzbischofs von Trier, Heinrich, wurden auch diese neuen Streitigkeiten durch einen Vergleich zwischen dem Grafen Philipp von Vianden und seiner Gemahlin, einerseits, und dem Komtur der Templer, Hubert von Verault, anderseits, sowie durch ein weiteres Übereinkommen zwischen ihm, dem Erzbischof und dem Grafen Philipp von Vianden beigelegt. Die entsprechende Urkunde ist datiert auf den 23.März 1261. 1266, also fünf Jahre nach der Beilegung der Streitigkeiten mit den Templern, wurde die von den Trinitariern in Vianden erbaute Klosterkirche zur Pfarrkirche für die Bewohner der Oberstadt erhoben. Durch eine Urkunde vom 23.06.1266 wird den Trinitariern das Patronatsrecht über die Klosterkirche verliehen.

Die Niederlassung ging nach Auflösung des Templerordens an die Komturei der Johanniter von Trier und verblieb bei diesem Orden bis 1815. Die Kirche, die ja bereits älter als die Templerniederlassung ist, wurde in den Jahrhunderten unter Johanniterherrschaft und darüber hinaus baulich verändert. Die Überreste der Komturei stammen aus der Johanniterzeit, dem 16. Jh.

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