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Der deutsche Staat schröpft den Bürger, wo er nur kann

Wer Pfandflaschen sammelt, muss Steuern dafür bezahlen, sobald er Einnahmen über dem Existenzminimum erzielt, schreibt mainpost.de.
Pfandflaschensammler haben mit ihrer Tätigkeit nach dem Gesetz einen Verdienst und müssten demnach eigentlich ein Gewerbe anmelden. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen der Rheinischen Post erklärte, kann es sich nämlich auch beim Pfandflaschensammeln um eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielung handeln.

Erfüllt jemand mit dem Sammeln von Pfandflaschen diese Kriterien, geht sie oder er einer gewerblichen Tätigkeit nach. Entsprechende Einnahmen müssen dann in der Einkommenssteuererklärung in „Anlage G“ angegeben werden. Wer den Grundfreibetrag nicht überschreitet, muss die Einnahmen nicht versteuern.

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