Templer - Blog

Deutsche Steuerschulden verjähren nicht

Eigentlich ist das nicht ganz richtig, denn auch sie können verjähren. Aber wenn in Ihrem Finanzamt der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Vollstreckungsabteilung nicht schläft, verjähren sie de facto nie. Grund: Mit jeder Vollstreckungsmaßnahme beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist (Paragraf 228 Abgabenordnung) aufs Neue zu laufen. Wenn im Finanzamt also niemand schläft, verjähren Steuerschulden nie. Fatal ist (und was die wenigsten wissen): Selbst die Erben können noch zur Kasse gebeten werden…
Steuerschulden kann man aber trotzdem loswerden, auch wenn man sie nicht bezahlen kann – durch Verhandlungen. Richtig gelesen: Das Finanzamt lässt durchaus mit sich handeln, so dass die Steuerschulden z.B. um die Hälfte gedrückt werden können. Voraussetzung ist oft, dass weitere Schuldner auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und dass eine Abschlagssumme gezahlt wird. Aber es sind noch viele weitere Konstellationen denkbar.

Schreibe einen Kommentar