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Entwicklungen zum OECD-Informationsaustausch in Steuersachen

Die Schlinge um verstecktes Geld im Ausland zieht sich immer enger zu. Die OECD erpresst zu diesem Zweck eine Regierung nach der anderen, ein Papier zu unterschreiben, in dem die Banken des Landes gezwungen werden, beim automatischen Informationsaustausch (AIA) mitzumachen. Auskunft auf Anfrage, über die früher ein Richter zu entscheiden hatte, wird unnötig: Jedes Jahr gehen künftig beim Fiskus jedes Landes die automatischen Meldungen aus aller Welt ein, welcher Mensch mit Wohnsitz und Steuerpflicht im Land wo ein Konto hat, und welche Bewegungen darauf seit der letzten Meldung stattgefunden haben.

Über 120 Staaten und Gebiete haben bereits das Abkommen über einen automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen unterzeichnet.

Betroffen vom Datenaustausch sind nach den derzeitigen Informationen:
alle Privatkonten, unabhängig vom Datum der Kontoeröffnung;
Firmenkonten, welche nach dem gesetzten Stichtag des jeweiligen Staates eröffnet wurden.
NICHT betroffen vom Datenaustausch nach aktuellem Stand:
Firmenkonten, welche vor dem jeweiligen Stichtag eröffnet wurden und einen Kontensaldo von mehr als USD 250.000 nicht übersteigen. Kontodaten zu diesen Konten werden erst dann ausgetauscht, wenn der entsprechende Schwellenwert erreicht wird.

Stichtag 31.12.2015 für folgende Staaten: Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das Kalenderjahr, erstmals auf den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2016. Länder, die den Informationsaustausch ab 2016 vornehmen, sind:

Anguilla, Argentinien,
Barbados, Belgien, Bermuda, British Virgin Islands, Bulgarien, Cayman Islands, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Dominica,
Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien, Guernsey, Island, Indien, Irland, Isle of Man, Italien, Jersey, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Niederlande, Niue, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Seychellen, Slowakai, Slowenien, Spanien, Südafrika, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Turks- und Caicos-Inseln, Ungarn, Zypern.

Stichtag 31.12.2016 für folgende Staaten: Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das Kalenderjahr, erstmals auf den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017. Länder, die den Informationsaustausch ab 2017 vornehmen, sind:

Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, China, Costa Rica,
Ghana, Grenada, Hongkong (China), Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Katar, Marshall Islands, Macao (China), Malaysia, Monaco, Neuseeland, Österreich, Russland, Saint Kitts und Nevis, Samoa, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Singapur, St. Maarten, Schweiz, Türkei, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate.

Stichtag 31.12.2017 für folgende Staaten: Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das Kalenderjahr, erstmals auf den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018. Länder die den Informationsaustausch ab 2018 vornehmen:

Cook Islands, Panama

Derzeit haben einige Staaten das Abkommen noch nicht unterzeichnet. Es ist jedoch zu erwarten, dass der „Beitritt“ noch in den kommenden Jahren erfolgen wird. Eine Umsetzung ist in diesen Ländern sodann für den Zeitraum nach 2018 wahrscheinlich. Weitere Informationen und eine Übersicht finden Sie auf unseren aktuellen Webseiten oder fragen Sie einfach unsere Experten im Banking-Center der Privacy Management Group.

Zusammenfassung
Geschäftskonten, also Konten von Gesellschaften, bleiben nicht meldepflichtig nach OECD – unabhängig davon, in welchem Land die Bank ihren Sitz unterhält. Bedingung: Das Bankkonto der Firma wurde vor dem Stichtag eröffnet und der Kontensaldo / Kontenwert beträgt am jeweiligen Stichtag 31.12. nicht mehr als 250.000 USD. Mehrere Firmenkonten sind gem. dieser Regelung weiterhin möglich.

NACHTRAG:
Deutschland war unter Wolfgang Schäuble die treibende Kraft hinter dem Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Er bezeichnete das Abkommen einst als „Meilenstein zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung“.

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