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✠ Mehr als 5.600 Schulabmeldungen in Österreich

In Österreich gibt es seit 1867 ein Staatsgrundgesetz, das eine Unterrichtspflicht aber keine Schulpflicht verlangt. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Verfassungsgesetz, das nur mit 2/3 Mehrheit abänderbar wäre.
Jeder Elternteil kann sein Kind also häuslich unterrichten, egal ob er selbst einen Schulabschluss hat, oder nicht. Der häuslicher Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.

In Deutschland ist das anders. Hier gibt es eine Schulpflicht und man hat vor Jahren noch einen Vater inhaftiert der sein Kind selbst unterrichten wollte.

Dieser “häusliche Unterricht” gefällt dem österreichischen Staat natürlich überhaupt nicht. Er glaubt ein Monopol auf die Bildung und die Sozialisierung “seiner” Kinder zu haben. In der Vergangenheit war das nicht immer gut.

Nur wenn man in Österreich eine Lerngruppe bildet, wird die Sache strafbar. Für die Behörde wird das dann eine “illegale Privatschule”, nach dem Privatschulgesetz.
Man befürchtet wahrscheinlich dass die Kinder ein “illegales Wissen” vermittelt bekommen!
Dafür gibt es dann eine Verwaltungsstrafe, die sich bei Wiederholung steigert und bei Nichtzahlung mit Haft endet. Also am Ende, so wie in Deutschland.
Man muss seine Bürger eben ordentlich einsperren. Von wegen Staatsgewalt.

Der einzige Ausweg für Gutverdiener, eine christliche Privatschule, in der die Kinder christlich sozialisiert werden oder die Waldorfschule von Rudolf Steiner.

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