Spitzfindigkeiten für deutsche Raucher
Deutsche Raucher sind in der Zigarettenpause nicht unfallversichert. Angestellte, die während der Arbeit zum Rauchen vor die Tür gehen (müssen), sind auf dem Weg dorthin nicht unfallversichert. Verletzen sie sich, ist die berufliche Unfallversicherung aus dem Schneider.
Beim Rauchen gehen sie nämlich einer privaten Tätigkeit nach, die nicht der Aufrechterhaltung ihrer Arbeitskraft dient – wie beispielsweise beim Essengehen in die externe Kantine. Vielmehr überwiegt ihre persönliche Entscheidung, hinter der das betriebliche Interesse zurücktritt. (Quelle: arbeitssicherheit.de/shortnews.de)