Verleihungsbedingungen

THE TEMPLAR ACADEMY

PREIS “EUROPÄISCHES BANNER DER KÜNSTE”

VERLEIHUNGSBEDINGUNGEN:

1. Um die Zielsetzungen zu erfüllen, die im dritten Artikel des Statuten der TEMPLAR UNIVERITY enthalten sind, wo es heisst : “Das Ziel der Institution ist unter anderen die Verbreitung der europäischen Kultur in der Welt, die Förderung ihrer Kenntnis durch Ausstellungen, Vorträge, Veranstaltungen, Tagungen, Studien, die Schaffung von Gelegenheiten zum kulturellen Austausch zwischen den europäischen Ländern und den Ländern der restlichen Welt durch die Herausgabe von spezifischen Informationsschriften über die europäische Kultur”, und um dem Gedanken der Europäischen Einheit unter den kulturellen Persönlichkeiten noch grösseres Gewicht zu verleihen, wird der Preis

“EUROPÄISCHES BANNER DER KÜNSTE”

ausgesetzt, der jedes Jahr.an eine ausgewählte Anzahl von Persönlichkeiten auf den verschiedenen Gebieten der Kunst, der Wissenschaften und des Theaters verliehen werden soll.

2. Der Preis hat ausserdem das Ziel, durch die Mittel der Presse das Werk und den kulturellen Wert des Wirkens der Preisträger zu verbreiten und die kulturelle Welt und die Fachleute, die auf den verschiedenen spezifischen Gebieten arbeiten, auf sie aufmerksam zu machen.

3. Sämtliche organisatorischen und sonstigen mit dem Preis verbundenen Kosten werden von der Universität getragen, die die erforderlichen Mittel ihrem Budget entnimmt.

4. Die Preisträger werden durch Vorschläge, Rückfragen bei kulturellen

Gesellschaften, Instituten und Zentren, Kunstkritikern und Literaten, berühmten europäischen Persönlichkeiten, sowie durch direkten Vorschlag des Präsidenten der Universität ausgewählt.

5. Im Anschluss an die Vorschläge, wie sie in Punkt 4 erwähnt sind, oder im Anschluss an die direkten Vorschläge des Präsidenten der Universität wird

den vorgeschlagenen Persönlichkeiten die Entscheidung “motu proprio” zur Verleihung des Preises mitgeteilt.

6. Der wie in den vorhergehenden Punkten beschrieben zu verleihende Preis besteht in einer Messingtafei mit 24-karätiger Blattvergoldung, 13×15 cm, und in einer ebenfalls 24-karätig vergoldeten Medaille.

7. Die preisgekrönten Persönlichkeiten teilen dem Präsidenten der Universität

schriftlich die Annahme des ihnen verliehenen Preises mit.

8. Die preisgekrönten Persönlichkeiten, die die Annahme des Preises bestätigen, erhalten durch eingeschriebene Postsendung das Symbol des Preises, bestehend in der unter Punkt 6 beschriebenen Tafel.

9. Der Preis ist ausschliesslich für Mitglieder der Universität und für diejenigen bestimmt, die als Kandidaten den Antrag zur Aufnahme in die Universität stellen und somit ordentliche Mitglieder werden.

10. Die Akademie ist berechtigt, in jeder Weise die Ergebnisse der Preisverleihung, sowie das mündliche, visuelle und schriftliche , mit der öffentlichen Preisverleihungsveranstaltung zusammenhängende Material durch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu veröffentlichen und zu verbreiten.