✠✠✠✠✠✠ TEMPLER-BLOG ✠✠✠✠✠✠

Wie wir die Freiheit verloren haben

1997
Die Banken müssen die Höhe des Freistellungsauftrages jedes Kunden melden.
1998
Die Banken müssen melden, bis zu welcher Höhe der Freistellungsauftrag genutzt wurde.
2001
Gesetz zu dem Protokoll vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in (Steuer-)Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
2002
Die Banken müssen melden, wie sich die Kapitalerträge auf Zinsen und Dividenden aufteilen.
2003
Alle Finanzinstitute in Deutschland sind verpflichtet, alle Konten und Depots ihrer Kunden an die Zentraldatei der BaFin zu melden.
2004
Alle Finanzinstitute müssen jedem Kunden eine „Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen“ (sog. Kontrollmitteilung) ausstellen.
2005
1.April: Ende des Bankgeheimnisses in Deutschland. Die Finanzämter erhalten automatischen Zugriff auf Bankdaten, die in der Zentraldatei der BaFin gespeichert sind.
2005
1.Juli: Beginn der EU-Zinsrichtlinie in 22 der 25 Mitgliedsstaaten. Belgien, Luxemburg und Österreich erheben vorläufig (bis 2017) eine pauschale Quellensteuer (ebenso Schweiz und Liechtenstein).
2006
Persönliche Steueridentifikationsnummer für jeden Bundesbürger, auch für Neugeborene.
2017
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen in allen EU-Ländern. Das heißt: Die ausländische Bank meldet an das Heimatland ihres EU-Auslandskunden, welche Kapitalgewinne er im vergangenen Kalenderjahr erzielt hat. Das heimatliche Finanzamt kann dann problemlos überprüfen, ob er diese Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angegeben hat.
2018
Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, ein zentrales Melderegister für Bankschließfächer einzurichten. Alle bisher anonymen Safes werden geschlossen. Ein Bankschließfach muss künftig zwingend an ein legitimiertes Bankkonto gekoppelt sein. Damit sind auch Barzahlungen für Bankschließfächer nicht mehr möglich. Behörden sollen künftig jederzeit auf das zentrales Melderegister zugreifen können.
2020
Ab 10.01.2020 wird noch mehr Überwachungsstaat eingeführt. Dabei entstehen gleichzeitig neue Staatsmelder. Das Gesetz benutzt einen schöneren Begriff und nennt sie „Verpflichtete“, aber es sind nicht anderes als Denunzianten per Gesetz. Heute schon müssen bestimmte Branchen den Behörden Meldung machen, wenn ihnen Transaktionen verdächtig vorkommen, insbesondere bei Summen über 10.000 Euro in bar. Dies sind Banken, Versicherungen, Autohändler, Edelmetallhändler, Juweliere, Pfandleiher und Auktionshäuser. Immobilienmakler (wenn Objekte mehr als 10.000 € Miete erbringen), Dienstleister (die virtuelles Geld in Fiatgeld wechseln und umgekehrt), Wallet-Anbieter (Anbieter von elektronischen Geldbörsen), Kunsthändler (bei Transaktionen über 10.000 €).
Außerdem wird die Bargeldobergrenze für anonyme Edelmetall-Käufe von 10.000 auf 2.000 nochmals gesenkt (bis 2017: 15.000 Euro!). Übrigens: Für Diamanten, die leichter zu transportieren und zu verstecken sind, gilt das nicht.
2024
Die EU hat die Vorbereitungen für das Vermögensregister weitgehend abgeschlossen. Unklar ist derzeit noch der Zeitpunkt der Einführung.

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