Alle Menschen wollen in Freiheit leben
Aber was ist eigentlich Freiheit?
Für DDR Bürger war schon Freiheit wenn Sie einmal über die Grenze fahren durften. Das ist für Norkoreaner, Chinesen und Cubaner noch immer so sein.
Versteht also Jeder was anderes unter Freiheit?
Was verstehen die Juristen unter Freiheit?
“Freiheit ist allgemein die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung. Ihre geistige Voraussetzung ist die (vom Lügner unredlicherweise verlassene) Wahrheit (|lat.| in veritate libertas).
Die Freiheit ist im Verfassungsrecht in der Form der allgemeinen Handlungsfreiheit und verschiedener einzelner Freiheiten grundgesetzlich abgesichert (Art. 2 ff.GG.).
Nach Artikel 104 GG. kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (Freiheitsentziehungsgesetz, §§ 63 ff. StGB).
Ob man das in München auch weiss?
Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu
entscheiden. Im Strafrecht (§ 239 StGB) meint Freiheit nur die potentielle persönliche Bewegungsfreiheit.
Im Schuldrecht (§ 823 I BGB) die körperliche Bewegungsfreiheit sowie die Freiheit von einer Nötigung zu einer Handlung durch Drohung, Zwang oder Täuschung.
Im römischen, germanischen, mittelalterlichen und teilweise auch neuzeitlichen Recht ist Freiheit ein besonderer sozialer Status, der im Gegensatz zur Unfreiheit steht.
In der Europäischen Union sind Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit und Dienstleistungsverkehrsfreiheit gesicherte Grundfreiheiten.