Arbeitgeber aufgepasst
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Oktober 2022 gibt es einiges zu beachten. Denn mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Minijobgrenze. Damit wird die Höhe des Midijobs angepasst und Arbeitgeber müssen die neue Regelung der Beitragsverteilung beachten. Was sich alles geändert hat und worauf Sie künftig achten müssen, erfahren Sie hier!
