Das umstrittene Vermögensregister
Ein Schritt in Richtung gläserner EU-Bürger?
Die Idee eines zentralen Vermögensregisters für alle Bürger der Europäischen Union tauchte erstmals im Windschatten der Corona-Pandemie auf und erhielt damals nur geringe Aufmerksamkeit. Doch nun, drei Jahre später, rückt diese Idee wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte. Eine von der EU in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie, die im Juli 2021 gestartet wurde, ist inzwischen abgeschlossen. Laut einem Artikel von Focus Online vom 23. Juli 2024 könnte das Vermögensregister bereits in den kommenden Wochen oder Monaten konkrete Formen annehmen.
Worum geht es beim Vermögensregister?
Die Grundidee des Vermögensregisters besteht darin, sämtliche Vermögenswerte von EU-Bürgern mit einem Wert über 200.000 Euro zu erfassen. Darunter fallen Immobilien, Firmenbeteiligungen, Aktien, Kryptowährungen, Fahrzeuge, Yachten, Kunstwerke, Edelmetalle, Diamanten, Luxusuhren und andere Wertgegenstände. Offiziell wird das Vorhaben mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begründet. Zudem könnte ein solches Register dazu dienen, Sanktionen wie jene gegen Russland effizienter umzusetzen, indem Konten schneller eingefroren werden können.
Die Aufsicht über das Vermögensregister soll eine neu gegründete EU-Behörde übernehmen: die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), die der deutsche Finanzminister Christian Lindner in Frankfurt am Main ansiedeln konnte. Doch nicht nur Behörden sollen Zugang zu diesem Register haben. Auch Personen mit einem „berechtigten Interesse“ könnten künftig auf die sensiblen Daten zugreifen.
Finanzielle Transparenz oder gläserner Bürger?
Während Befürworter das Vermögensregister als Schritt zu mehr „finanzieller Transparenz“ anpreisen, stehen Kritiker dem Vorhaben äußerst skeptisch gegenüber. Besonders der Datenschutz wird als großes Problem gesehen. Trotz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der EU eigentlich den Schutz persönlicher Daten gewährleisten soll, könnte diese in Bezug auf das Vermögensregister in den Hintergrund treten. Dies sorgt bei vielen Bürgern und Datenschützern für Bedenken.
Eric Mamer, Sprecher der EU-Kommission, versuchte, die Gemüter zu beruhigen, indem er erklärte, dass es sich bei der Machbarkeitsstudie lediglich um eine Übersicht über bestehende Mechanismen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten handle. Die Europäische Kommission habe „keinerlei Absicht“, eine zentrale Datenbank über die Vermögen der EU-Bürger einzurichten. Dennoch gibt es Zweifel daran, ob diese Aussage Bestand hat. Denn es scheint schwer vorstellbar, dass die Ergebnisse einer Studie, die den europäischen Steuerzahler rund 400.000 Euro gekostet hat, nun einfach in der Schublade verschwinden.
Kriegslist oder taktisches Zurückrudern?
Die Geschichte zeigt, dass politische Vorhaben oft über Umwege durchgesetzt werden. Kritiker vermuten hinter der Debatte um das Vermögensregister eine Kriegslist: Zunächst wird ein Vorstoß unternommen, der heftigen Widerstand auslöst. Daraufhin rudern die Verantwortlichen öffentlichkeitswirksam zurück – nur um das Vorhaben hinter verschlossenen Türen weiterzuentwickeln. Dies könnte auch im Fall des Vermögensregisters der Fall sein. Wiederholt man dieses Vorgehen oft genug, könnten die Bürger irgendwann dermaßen ermüdet sein, dass sie sich nicht mehr dagegen wehren.
Zudem könnte die relativ hohe Freigrenze von 200.000 Euro dazu führen, dass die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, von dem Register nicht betroffen zu sein. Doch einmal eingerichtet, ließe sich diese Grenze jederzeit nach unten korrigieren.
Rechtliche und logistische Herausforderungen
Logistisch gesehen ist ein Vermögensregister durchaus machbar, da die meisten Vermögensdaten bereits digital erfasst sind. Rechtlich hingegen gibt es noch einige Hürden. Ein zentrales Vermögensregister würde tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Dieses Grundrecht besagt, dass jeder selbst entscheiden kann, welche Daten er preisgibt und wie diese verwendet werden dürfen.
Die Steueranwältin Patricia Lederer weist außerdem darauf hin, dass ein solches Register die Rechtswegsicherheit beeinträchtigen könnte. So könnte etwa das Finanzamt während eines laufenden Gerichtsverfahrens bereits auf alle Vermögensdaten zugreifen und Maßnahmen ergreifen, selbst wenn der Steuerbescheid noch angefochten wird.
Ist das Vermögensregister „Kommunismus pur“?
Auch prominente Kritiker melden sich zu Wort. Auf reitschuster.de wird das Vermögensregister als „Kommunismus pur“ bezeichnet. Der russische Dissident Wladimir Bukowski, der die Europäische Union einst als „EUdSSR“ betitelte, sah in ihr eine Bedrohung für die Freiheit und Unabhängigkeit europäischer Staaten. Besonders besorgniserregend sei, dass selbst die Schweiz, die bisher als sicherer Hafen für Vermögenswerte galt, nun unter dem Druck der EU den Kampf gegen Geldwäsche verschärfen will.
Mit der Einführung eines nationalen Transparenzregisters für juristische Personen hat die Schweiz im Mai 2024 einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Es bleibt abzuwarten, ob auch die Vermögen natürlicher Personen künftig offengelegt werden müssen. Kritiker befürchten, dass die Schweiz früher oder später Informationen über EU-Bürger im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs liefern könnte.
Was können EU-Bürger tun?
Auch wenn die konkreten Details zur Umsetzung des Vermögensregisters noch ausstehen, sollten EU-Bürger nicht untätig bleiben. Experten raten, Sichteinlagen, die unmittelbar von staatlichen Behörden eingesehen und eingefroren werden können, in Sachwerte zu investieren. Wertgegenstände, die außerhalb der EU gelagert werden, wie etwa in Liechtenstein, könnten vor dem Zugriff durch den Staat besser geschützt sein.
Angesichts der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bleibt nur zu sagen: Vorsicht ist geboten. Auch wenn ein zentrales Vermögensregister derzeit noch nicht offiziell eingeführt wurde, könnten die Weichen dafür bereits gestellt sein.
Fazit: Der Gedanke eines zentralen Vermögensregisters in der EU weckt bei vielen Bürgern und Experten erhebliche Bedenken. Während Befürworter den Nutzen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus betonen, warnen Kritiker vor massiven Eingriffen in die Privatsphäre und der Gefahr staatlicher Überwachung. Die EU-Bürger sollten die Entwicklungen genau beobachten und sich rechtzeitig absichern.
