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Die Geheimstatuten

Von zahlreichen populärwissenschaftlichen Autoren und Schriftstellern werden „Geheimstatuten“ des Templerordens postuliert, die sich auf eine von der katholischen Lehre unterscheidende Religion sowie auf einen „Orden im Orden“ beziehen. Einer der frühesten Vertreter der Geheimbund-Theorie innerhalb des offiziellen Templerordens ist F. Nicolai (1783). Gerard de Sède behauptet in seinem Buch „Die Templer sind unter uns“ (1962), dass der dänische Bischof Frederick Münter 1780 in den Archiven des Vatikan eine offizielle Regelfassung sowie besagte „Geheime Statuten“, redigiert von einem gewissen „Meister Roncelin“ gefunden habe. Dieser zweite Teil des Manuskripts sei jedoch „auf unerklärliche Weise verschwunden“, wie er sich in einem Brief an den deutschen Templerforscher Wilcke geäußert habe. Erst 1877 sei es dem deutschen Gelehrten Theodor Merzdorf gelungen, die Handschrift „zufällig in Hamburger Privatarchiven“ (leider erfolgt keine genauere Angabe des Standortes) wieder zu finden. Friedrich Münter (1761-1830), der angebliche Entdecker dieser kompromittierenden Geheimstatuten der Templer, war Theologe, Historiker, Archäologe, Mitglied und später Meister einer Freimaurerloge, Illuminat, befreundet mit einem römischen Kardinal und ab 1808 Bischof von Seeland. Er hinterließ zahlreiche theologische und kirchenhistorischer Werke von hohem Rang, unter anderem auch ein Abhandlung über die Geschichte der Templer und den gegen den Orden inszenierten Prozess, die 1794 erschien. Von Geheimstatuten oder sonstigem entdeckten kompromittierendem Material ist darin nirgends die Rede.

Das Schriftstück, welches Merzdorf für seine Edition benutzte, schien seiner Auskunft nach eine Kopie von Originalen zu sein, die „nach den am Rande stehenden Notizen in den Untersuchungsacten gegen den Templerorden (…) liegen und im Vaticanischen Archive abgeschrieben sein will“. Die Handschrift habe offenbar – Merzdorf betont, dass sich hier nichts sicher nachweisen lasse – seit Beginn des 19. Jahrhunderts in St. Petersburg gelegen, von wo aus sie mit dem freimaurerischen Nachlass des Staatsrats Böber (Großmeister der Loge „Wladimir zur Ordnung“ des schwedischen Systems) nach Hamburg an einen gewissen Dr. Buek gelangt sei, der sie wiederum der Hamburger Großloge übereignet habe, wo Merzdorf sie schließlich einsah. Merzdorf diskutiert die Frage, wer den Text gefälscht haben könnte und wandert hierbei die damals bekannten Kreise und Personen freimaurerischer und neotemplerischer Ideen ab. Zu einem abschließenden Ergebnis kommt er nicht, auch wenn er dazu tendiert, dass die Statuten echt seien. H. Prutz (1878) beweist akribisch, dass die Merzdorfschen Statuten eine Fälschung des 19. Jhds. sind. und wohl im Freimaurerumkreis entstanden.

Die „Merzdorfschen“ Geheimstatuten bestehen aus drei Teilen, wobei Teil 1 die reguläre Ordensregel mit den bekannten 72 Punkten ist, versehen mit einigen Addenda zum Loskauf der Gefangenen und dem schuldigen Gehorsam an den Patriarchen von Jerusalem. Teil 2 nennt sich „Statuta Secreta“, angeblich eingesetzt vom Präzeptor der Normandie Roger de Montaigu und Robert de Barris, Prokurator der Häuser in der Normandie, Teil 3 „Liber Consolamenti“. Teil 4 enthielt weitere Regeln für geheime Erkennungszeichen und Passwörter von Meistr Roncelin. Der Text ist in Latein (das sich jedoch von der mittelalterlichen Sprachversion unterscheidet) abgefasst. Die einzelnen Paragraphen weisen deistische Züge auf. Es wird von einer Gleichheit der Religionen ausgegangen und die Templer in eine geistige Tradition mit Katharern, Waldensern und Freimaurern gestellt, die alle ebenfalls Zugang zum Kreis der Erwählten erlangen könnten. Die römische Kirche wird als „Synagoge des Antichrist“ und „Neu-Babel“ bezeichnet. Kandidaten sollten im Trivium und Quadrivium bewandert sein. Zwei verschiedene Aufnahmeriten werden genannt, darunter eine mit Elementen, die den Prozessprotokollen entlehnt sind (Verunehrung des Kreuzes und unsittliche Küsse). Bei der Aufnahme muss der Kandidat ein „Mosesgebet“, ein „Jesusgebet“ und schließlich gar das „Baphometgebet“ sprechen. Der anschließend enthüllte „Baphomet“ wird mit „Allah“ angerufen. Anweisungen zu den „Geheimzeichen“ und zur „Alchemie“ beschließen die Merzdorfschen Statuten.

Ganz unabhängig von diesen heterodoxen Geheimstatuten wurden von einigen Autoren des 19. Jhs. auch die – völlig im Einklang mit der kirchlichen Lehren stehenden – sogenannten Retrais der Ordensregel als „Geheimstatuten“ bezeichnet (z. B. Maillard de Chambure: Les Statuts sécrets – Er beruft sich übrigens ebenfalls auf Bischof Münter), was zunächst vielfach für Verwirrung sorgen kann.

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