Die Kriegs-Verbrechen der USA
Die Kriegsverbrechen der USA umfassen alle Verletzungen des Kriegsvölkerrechts durch Angehörige der US-Streitkräfte oder auch des US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA nach der Unterzeichnung des Haager Abkommens von 1907 und der Genfer Konventionen von 1949. Darunter fallen unter anderem Exekutionen von gefangenen feindlichen Soldaten, die Misshandlung von Gefangenen während der Vernehmung, die Anwendung von Folter und die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten.
Da die USA das Rom-Statut über den Internationalen Strafgerichtshof nicht ratifiziert haben, können von den USA begangene Kriegsverbrechen dort nicht angeklagt werden. Auch wenn die USA kein Mitglied beim IStGH sind, können deren Bürgern Strafverfolgung drohen, wenn sie Verbrechen in einem Land begangen haben, das dem Strafgerichtshof angehört.
Die USA sorgt hier vor, indem sie alle Verdächtigten sofort in die USA ausgeflogen werden und der Strafverfolgung entzogen werden.
Die Ablehnung des internationalen Strafgerichtshofs durch US-Regierungen erklärt sich aus dem großen globalen eigenen Engagement in sicherheitspolitischen Themen. US-Amerikaner sind dadurch stets von Anklage bedroht, anders als Länder, die gar keine internationalen Verpflichtungen eingehen und folglich wenig zu riskieren haben.