Die Letzte Ehre
Pflichten der Brüder beim Heimgang eines Templers
Der Templerbund ist eine Verbindung, die nicht mit dem irdischen Leben endet. Sie besteht fort – getragen von Treue, Brüderlichkeit und gegenseitigem Respekt, über Zeit und Raum hinaus. Stirbt ein Bruder und wird durch den Tod aus unserer Mitte abberufen, so ruft dies nicht nur zur Besinnung, sondern auch zur Pflicht.
Es ist die ernste Verpflichtung aller Brüder, dem Verstorbenen – soweit es die eigenen äußeren Verhältnisse gestatten – durch Teilnahme am Leichenbegängnis die letzte Ehre zu erweisen.
Dieses letzte Geleit ist weit mehr als eine äußere Form. Es ist ein sichtbares Bekenntnis zum Band der Brüderlichkeit, das uns ein Leben lang vereint hat und über den Tod hinaus weiterbesteht. In der Stunde des Abschieds treten die Brüder zusammen, um gemeinsam Achtung und Dankbarkeit zu bekunden – für das Leben, die Treue und das Wirken des verstorbenen Bruders im Geiste des Ordens.
Gleichzeitig erinnert das Leichenbegängnis jeden von uns an unsere eigene Aufgabe: Dass auch unser Weg vergänglich ist und wir täglich danach streben sollen, Werte zu hinterlassen, die Bestand haben – in uns, im Orden und in der Menschheit.
Die Teilnahme an diesem letzten Akt des Gedenkens ist Ausdruck unserer tiefen Überzeugung, dass kein Bruder vergessen wird, und dass wir die Ideale des Bundes gemeinsam weitertragen – im Leben, im Tod und darüber hinaus.
So erfüllt der Templer in der Stunde des Abschieds seine Pflicht in stiller Würde und bezeugt zugleich das bleibende Fundament unseres Ordens: Treue, Zusammenhalt und die unerschütterliche Brüderlichkeit unter den Lebenden wie den Verstorbenen.