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Die neue Rente: Mehr arbeiten, mehr zahlen, weniger Leistung?

Wie lange können wir noch von den Jungen verlangen, was wir den Alten versprochen haben?

Deutschland steht vor einer Rechnung, die jahrzehntelang bekannt war und dennoch immer wieder in die Zukunft verschoben wurde. Die Menschen leben länger, die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, gleichzeitig folgen ihnen zahlenmäßig kleinere Generationen ins Erwerbsleben. Immer weniger Beitragszahler müssen damit die Renten von immer mehr Menschen finanzieren. An dieser einfachen demografischen Tatsache führt kein Parteiprogramm vorbei. Man kann sie beklagen, politisch beschönigen oder mit neuen Begriffen versehen – verschwinden wird sie dadurch nicht.

Die Alterssicherungskommission hat deshalb Vorschläge für einen grundlegenden Umbau des deutschen Rentensystems vorgelegt. Das Renteneintrittsalter soll langfristig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, die noch immer unter dem populären Namen „Rente mit 63“ bekannt ist, soll in ihrer bisherigen Form verschwinden und durch eine gezieltere Schutzregelung für gesundheitlich belastete langjährige Beitragszahler ersetzt werden. Zugleich soll die Altersvorsorge stärker durch Kapitaldeckung ergänzt und der Kreis der Versicherten ausgeweitet werden. Künftig sollen nach den Vorstellungen der Kommission nicht mehr nur klassische Arbeitnehmer das System tragen, sondern schrittweise auch Selbstständige und Abgeordnete; für Beamte sollen Reformen wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen werden, wobei die Kommission langfristig eine Erwerbstätigenversicherung als Idealbild beschreibt.

Kaum waren die Vorschläge bekannt, begann erwartungsgemäß der politische Streit. Besonders die „Rente mit 63“ ist emotional aufgeladen. Wer Jahrzehnte lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, empfindet es verständlicherweise als ungerecht, wenn ihm kurz vor dem Ruhestand erklärt wird, er müsse nun doch länger arbeiten. Auf der anderen Seite müssen jüngere Menschen fragen dürfen, wie lange ihre Beiträge und Steuern noch steigen können, um Leistungen zu finanzieren, von denen niemand garantieren kann, dass sie ihnen selbst eines Tages in vergleichbarer Höhe zur Verfügung stehen werden.

Das Problem liegt tiefer – im System selbst

Bei aller Diskussion über Rentenalter, Kapitaldeckung und die Rente mit 63 sollten wir nicht übersehen, dass das eigentliche Problem viel tiefer liegt. Es beginnt bei der Konstruktion unseres Rentensystems selbst. Mit der großen Rentenreform von 1957 wurde in Deutschland der sogenannte Generationenvertrag geschaffen. Vereinfacht gesagt bedeutet er: Die Menschen, die heute arbeiten, sparen ihre Beiträge nicht auf einem persönlichen Konto für ihre eigene spätere Rente an. Mit ihren Beiträgen werden vielmehr die Renten jener Menschen bezahlt, die heute bereits im Ruhestand sind. Die arbeitende Generation erhält dafür das Versprechen, dass eines Tages die nächste Generation wiederum ihre Renten finanzieren wird.

Nach dem Krieg und in den Jahren des Wirtschaftswunders konnte ein solches Modell durchaus überzeugend erscheinen. Deutschland hatte Kriegszerstörung, Währungsreformen und den weitgehenden Verlust angesparten Vermögens erlebt. Gleichzeitig wuchs die Bevölkerung, es gab viele junge Arbeitnehmer, die Wirtschaft expandierte und die Löhne stiegen. Unter diesen Voraussetzungen konnte der Generationenvertrag hervorragend funktionieren. Viele Beitragszahler finanzierten vergleichsweise wenige Rentner.

Doch dieses System hatte von Anfang an eine entscheidende Voraussetzung: Es mussten auch in Zukunft genügend Menschen arbeiten und Beiträge bezahlen, um die Versprechen gegenüber der älteren Generation erfüllen zu können.

Genau diese Voraussetzung verändert sich heute.

Die Menschen leben erfreulicherweise wesentlich länger. Gleichzeitig werden seit Jahrzehnten weniger Kinder geboren. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nun in Pension, während zahlenmäßig kleinere Jahrgänge nachrücken. Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern grundlegend. Ein System, das in einer jungen und wachsenden Gesellschaft ausgezeichnet funktionieren konnte, gerät zwangsläufig unter Druck, wenn die Gesellschaft altert.

Man muss deshalb auch eine unbequeme Frage stellen: War es klug, sich über Jahrzehnte beinahe ausschließlich darauf zu verlassen, dass kommende Generationen die Versprechen gegenüber den vorhergehenden Generationen erfüllen werden?

Der Staat hat dieses System gesetzlich geschaffen. Er hat den Bürgern vermittelt: Zahlt während eures Berufslebens Beiträge, dann wird die nächste Generation eure Rente finanzieren. Dieses Versprechen funktionierte so lange, wie Demografie, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung die Rechnung trugen. Nun ändern sich die Voraussetzungen, und plötzlich wird den Bürgern erklärt, sie müssten länger arbeiten, höhere Beiträge leisten, zusätzlich privat vorsorgen oder auf bestimmte Leistungen verzichten.

Gerade deshalb darf sich der Staat jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen.

Er kann nicht jahrzehntelang ein bestimmtes System verbindlich vorschreiben und anschließend, wenn dessen Konstruktionsschwächen sichtbar werden, so tun, als seien allein die Bürger dafür verantwortlich, die entstandene Lücke zu schließen. Wer die Regeln aufstellt, trägt auch Verantwortung dafür, sie rechtzeitig an veränderte Bedingungen anzupassen.

In der Privatwirtschaft würden wir bei einem vergleichbaren Modell wahrscheinlich wesentlich kritischer reagieren. Stellen wir uns einen privaten Anbieter vor, der seinen Kunden sagt: „Das Geld, das Sie heute einzahlen, legen wir nicht für Sie zurück. Wir bezahlen damit unsere bisherigen Kunden. Ihre eigene Auszahlung wird später aus den Einzahlungen zukünftiger Kunden finanziert.“ Würde ein privates Unternehmen gleichzeitig langfristige Leistungen versprechen, ohne ausreichende Vorsorge für veränderte Rahmenbedingungen zu treffen, würde sehr schnell die Frage gestellt, ob dieses Geschäftsmodell überhaupt dauerhaft tragfähig ist.

Mancher würde sogar den Begriff des Schneeballsystems verwenden.

Dieser Vergleich hat allerdings Grenzen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist selbstverständlich kein betrügerisches Schneeballsystem. Sie ist ein gesetzlich geschaffenes Sozialversicherungssystem, das durch Beitragspflicht, Steuerzuschüsse und die Finanzkraft des Staates getragen wird. Der Staat kann außerdem Beiträge, Rentenalter und Leistungen verändern. Genau darin liegt aber auch der entscheidende Unterschied: Der Staat besitzt Möglichkeiten, die ein privates Unternehmen nicht hat. Und deshalb trägt er eine umso größere Verantwortung, diese Möglichkeiten rechtzeitig und gerecht einzusetzen.

Das Problem des deutschen Rentensystems ist also nicht, dass frühere Generationen etwas Unrechtes getan hätten. Die Reform von 1957 löste unter den damaligen Bedingungen ein sehr reales Problem und brachte Millionen älteren Menschen erstmals eine Rente, die mehr war als eine bloße Unterstützung zum Lebensunterhalt. Problematisch war vielmehr die Vorstellung, ein unter bestimmten demografischen Bedingungen geschaffenes System könne praktisch unverändert für alle Zeiten weiterbestehen.

Kein vernünftiger Unternehmer würde einen Geschäftsplan für siebzig Jahre erstellen und dabei voraussetzen, dass sich Kundenstruktur, Lebenserwartung, Geburtenzahlen, Arbeitswelt und Wirtschaft niemals verändern werden. Ein verantwortlicher Unternehmer müsste sein Modell laufend überprüfen und rechtzeitig anpassen.

Dasselbe hätte die Politik tun müssen.

Die demografische Entwicklung kam schließlich nicht überraschend. Dass die geburtenstarken Jahrgänge eines Tages das Rentenalter erreichen würden, wusste man Jahrzehnte im Voraus. Auch sinkende Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartung sind keine Entwicklungen, die erst gestern entdeckt wurden. Trotzdem wurde eine grundlegende Reform immer wieder verschoben, weil Rentenpolitik politisch ausgesprochen unbequem ist.

Genau darin liegt das eigentliche Versäumnis.

Heute wird häufig so gesprochen, als hätten wir plötzlich eine Rentenkrise bekommen. In Wahrheit erleben wir die Folgen einer Entwicklung, die seit Jahrzehnten bekannt ist. Das Problem wurde nicht geschaffen, weil die Menschen unerwartet alt werden. Es wurde verschärft, weil notwendige Anpassungen immer wieder auf die nächste Regierung und damit auf die nächste Generation verschoben wurden.

Aus templarischer Sicht ist dies vor allem eine Frage der Verantwortung. Wer heute eine Verpflichtung eingeht, darf ihre Erfüllung nicht einfach einem Menschen übertragen, der noch gar nicht geboren ist. Das gilt für Staatsschulden ebenso wie für soziale Versprechen. Natürlich müssen Generationen füreinander einstehen. Kinder sorgen für Eltern, Eltern sorgen für Kinder, und eine Gesellschaft lebt von gegenseitiger Solidarität. Aber Solidarität darf nicht bedeuten, dass eine Generation Leistungen beschließt und die Rechnung selbstverständlich an die nächste weitergibt.

Der Generationenvertrag braucht deshalb eine neue Grundlage. Das Umlageverfahren muss nicht abgeschafft werden. Es besitzt große Vorteile und kann weiterhin eine tragende Säule der Altersversorgung bleiben. Aber es sollte durch echte Kapitalbildung ergänzt werden. Ein Teil dessen, was ein Mensch während seines Berufslebens für das Alter aufwendet, sollte tatsächlich Vermögen für seine eigene spätere Versorgung schaffen. Damit würde die Rente auf mehrere Säulen gestellt: Solidarität zwischen den Generationen auf der einen Seite und eigene Kapitalvorsorge auf der anderen.

Gerade hier hätte der Staat viel früher handeln müssen.

Er hätte in Zeiten günstigerer demografischer Verhältnisse Kapitalreserven aufbauen können. Er hätte eine staatlich organisierte, kostengünstige Kapitalvorsorge schaffen können. Er hätte Bürger stärker am langfristigen Wachstum der Wirtschaft beteiligen können. Stattdessen wurde ein großer Teil der politischen Energie darauf verwendet, das bestehende System immer wieder durch neue Zuschüsse und einzelne Reformen zu stabilisieren.

Nun kommt die Rechnung.

Deshalb sollte die Politik den Menschen heute auch ehrlich sagen: Nicht die Rentner sind schuld. Nicht die Jungen sind schuld. Und auch die Tatsache, dass Menschen länger leben, ist selbstverständlich kein Problem, sondern ein großer zivilisatorischer Erfolg. Das Problem besteht darin, dass ein System, das für eine völlig andere Bevölkerungsstruktur geschaffen wurde, nicht rechtzeitig an eine neue Wirklichkeit angepasst worden ist.

Wer dieses System geschaffen und über Jahrzehnte verwaltet hat, trägt auch Verantwortung für seine Reform.

Der Bürger darf deshalb erwarten, dass der Staat nun nicht einfach sagt: „Arbeitet länger, zahlt mehr und sorgt zusätzlich privat vor.“ Eine solche Antwort wäre zu bequem. Eine ehrliche Rentenreform muss auch erklären, welche Verantwortung der Staat selbst übernimmt, welche Ausgaben er priorisiert und wie er dafür sorgt, dass die Lasten nicht wieder einseitig auf jene Menschen gelegt werden, die ohnehin bereits jahrzehntelang Beiträge und Steuern bezahlt haben.

Der Templer kennt den Grundsatz, dass ein gegebenes Wort verpflichtet. Wer ein Versprechen gibt, muss alles Zumutbare unternehmen, um es einzuhalten. Er darf allerdings ebenso wenig Versprechen geben, von denen er weiß, dass andere sie eines Tages bezahlen müssen.

Genau diesen Fehler darf die Politik bei der nächsten Rentenreform nicht wiederholen.

Aus der Sicht eines Templers sollte diese Debatte weder als Kampf der Jungen gegen die Alten noch als Kampf der Arbeitnehmer gegen Beamte, Politiker oder Selbstständige geführt werden. Es geht um eine viel grundsätzlichere Frage: Was bedeutet Gerechtigkeit, wenn eine Gesellschaft Versprechen gemacht hat, deren Finanzierung immer schwieriger wird?

Eine Rente ist kein Geschenk des Staates. Wer Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge entrichtet hat, hat einen Anspruch erworben. Hinter jedem Rentenbescheid stehen Lebensjahre, Arbeitsleistung, Steuern und Sozialabgaben. Es wäre daher respektlos, ältere Menschen plötzlich so zu behandeln, als seien sie lediglich eine Belastung für die Staatskasse. Eine Gesellschaft, die nur noch danach fragt, was ein Mensch wirtschaftlich „kostet“, verliert einen Teil ihrer Menschlichkeit.

Ebenso falsch wäre es aber, die andere Seite zu verschweigen. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Wesentlichen nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge der heute Beschäftigten werden nicht für deren eigene spätere Rente auf einem persönlichen Konto angespart, sondern finanzieren im Wesentlichen die heutigen Renten. Die nächste Generation muss wiederum darauf vertrauen, dass später genügend Erwerbstätige vorhanden sein werden, um ihre Ansprüche zu finanzieren. Dieses System funktioniert ausgezeichnet, solange das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern einigermaßen ausgeglichen bleibt. Genau dieses Verhältnis verändert sich jedoch dramatisch.

Deshalb ist die Frage nach einem höheren Rentenalter grundsätzlich legitim. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt und Menschen einen längeren Teil ihres Lebens im Ruhestand verbringen, muss darüber gesprochen werden, wie diese zusätzlichen Jahre finanziert werden. Die Rentenkommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze moderat an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeitigen Annahmen würde sie zwischen 2031 und 2041 etwa von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Das ist etwas anderes als die gelegentlich erweckte Vorstellung, morgen werde plötzlich die „Rente mit 70“ beschlossen.

Dennoch ist auch ein scheinbar moderater Anstieg nicht für jeden Menschen gleich zumutbar. Hier liegt eine der größten Ungerechtigkeiten jeder pauschalen Altersgrenze. Ein Professor, Rechtsanwalt, Politiker oder leitender Angestellter kann möglicherweise ohne größere körperliche Schwierigkeiten bis 67, 68 oder noch länger arbeiten. Viele tun dies sogar freiwillig und gerne. Für einen Dachdecker, Maurer, Pflegearbeiter, Lagerarbeiter oder Menschen in einem körperlich schweren Produktionsberuf sieht die Wirklichkeit anders aus. Zwei Menschen können dasselbe Geburtsdatum haben und dennoch vollkommen unterschiedliche Möglichkeiten besitzen, länger erwerbstätig zu bleiben.

Deshalb halte ich den Gedanken einer besonderen Schutzregelung für langjährige Beitragszahler, die ihren Beruf gesundheitlich tatsächlich nicht mehr ausüben können, grundsätzlich für vernünftig. Genau das schlägt die Kommission als Ersatz für die bisherige abschlagsfreie „Rente mit 63“ vor. Nicht jeder soll automatisch frühzeitig ausscheiden können, aber wer nach Jahrzehnten harter Arbeit körperlich nicht mehr kann, darf nicht so behandelt werden wie jemand, der lediglich früher aufhören möchte.

Hier berühren wir eine alte templarische Vorstellung von Gerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet nicht, jedem Menschen exakt dasselbe zu geben. Gerechtigkeit bedeutet, seine tatsächliche Lage zu berücksichtigen. Gleichheit und Gerechtigkeit sind nicht immer dasselbe.

Auch die geplante Ausweitung des Versichertenkreises klingt zunächst überzeugend. Warum sollen Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, während andere Berufsgruppen außerhalb dieses Systems stehen? Wenn Abgeordnete über Rentenreformen entscheiden, erscheint es vielen Bürgern nachvollziehbar, dass auch sie selbst an dem System teilnehmen, dessen Regeln sie beschließen. Die Kommission empfiehlt deshalb ausdrücklich, Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Auch nicht anderweitig obligatorisch abgesicherte Selbstständige sollen künftig stärker einbezogen werden. Langfristig wird sogar eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten und weiteren Gruppen als Idealbild bezeichnet.

Das besitzt eine starke symbolische Bedeutung. Ein Gemeinwesen gewinnt Vertrauen, wenn diejenigen, die Regeln beschließen, diesen Regeln möglichst weitgehend selbst unterliegen. Für den Templer ist dieser Gedanke selbstverständlich: Wer anderen Pflichten auferlegt, sollte bereit sein, selbst Verantwortung zu tragen.

Man darf den Bürgern allerdings nicht vorgaukeln, dass mit der Einbeziehung weiterer Berufsgruppen das Rentenproblem plötzlich gelöst wäre. Neue Beitragszahler bringen zunächst zusätzliches Geld in das System, erwerben aber gleichzeitig eigene Rentenansprüche für die Zukunft. Die demografische Herausforderung verschwindet dadurch nicht. Eine Erwerbstätigenversicherung kann das System breiter, verständlicher und möglicherweise gerechter machen. Sie ist jedoch keine wundersame Geldquelle.

Ähnlich differenziert muss man über die Kapitaldeckung sprechen. Die Kommission empfiehlt eine gesetzliche Kapitalrente nach internationalen Vorbildern. Dafür sollen zusätzliche Beiträge schrittweise aufgebaut und am Kapitalmarkt angelegt werden. Langfristig soll damit neben der umlagefinanzierten Rente eine zweite Finanzierungsquelle entstehen. Vorgesehen ist nach den veröffentlichten Plänen ein Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns, der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und schrittweise eingeführt werden soll.

Der Grundgedanke ist vernünftig. Deutschland hat sich sehr lange fast ausschließlich darauf verlassen, dass kommende Generationen die Renten der vorherigen Generation finanzieren. Kapitaldeckung verteilt das Risiko breiter. Ein Teil des späteren Einkommens wird dann nicht allein aus den Beiträgen der nachfolgenden Arbeitnehmer finanziert, sondern auch aus langfristig aufgebautem Kapital und dessen Erträgen.

Doch auch hier gibt es keine Wunderwaffe. Kapitalmärkte schwanken. Verwaltung kostet Geld. Übergangsphasen sind teuer, weil gleichzeitig die Renten der heutigen Rentner finanziert und Kapital für die künftigen Rentner aufgebaut werden muss. Vor allem aber darf zusätzliche Vorsorge nicht dazu führen, dass Menschen mit kleinen Einkommen einfach noch stärker belastet werden. Wer am Monatsende kaum Geld übrig hat, dem hilft die politische Empfehlung „Sorgen Sie zusätzlich privat vor“ nur wenig. Vorsorgen kann nur, wer etwas hat, das er zurücklegen kann.

Gerade deshalb muss jede Rentenreform auch die Lohnentwicklung betrachten. Ein Rentensystem kann dauerhaft nicht stabil sein, wenn immer größere Teile der Bevölkerung zwar arbeiten, aber kaum in der Lage sind, nennenswerte Ansprüche aufzubauen oder zusätzliches Vermögen für das Alter zu bilden. Gute Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 67. Sie beginnt mit einem Arbeitsleben, in dem Menschen von ihrer Arbeit leben und einen Teil ihres Einkommens für später zurücklegen können.

Wir sollten überhaupt vorsichtig mit dem Satz sein: „Die Menschen müssen länger arbeiten.“ Hinter solchen Formulierungen verschwinden die Menschen selbst. Manche wollen länger arbeiten. Für sie sollte dies wesentlich einfacher und attraktiver werden. Ein erfahrener Ingenieur, Arzt, Handwerker oder Unternehmer kann auch mit 70 noch wertvolle Arbeit leisten. Eine Gesellschaft wäre töricht, dieses Wissen künstlich aus dem Erwerbsleben zu drängen. Andere Menschen sind nach 45 oder mehr Berufsjahren erschöpft und gesundheitlich angeschlagen. Ihnen kann man nicht mit derselben Formel begegnen.

Vielleicht brauchen wir deshalb künftig weniger eine starre Vorstellung vom Ruhestand und mehr flexible Übergänge. Wer länger arbeiten möchte, sollte davon spürbar profitieren. Wer gesundheitlich nicht mehr kann und lange Beiträge entrichtet hat, braucht Schutz. Wer früher freiwillig ausscheiden möchte und finanziell dazu in der Lage ist, sollte diese Entscheidung grundsätzlich selbst treffen können. Eine moderne Altersversorgung muss unterschiedlichen Lebenswegen stärker Rechnung tragen.

Der politische Streit um die Rente mit 63 zeigt jedoch noch ein anderes Problem. Rentenpolitik wird fast zwangsläufig mit Blick auf Wahlen betrieben. Ältere Menschen sind eine große und zuverlässige Wählergruppe. Eine Regierung, die ihnen Leistungen kürzt oder das Rentenalter erhöht, riskiert politischen Widerstand. Jüngere Generationen dagegen tragen viele Belastungen erst in Zukunft. Genau deshalb ist es für Politiker so verführerisch, notwendige Reformen immer wieder zu verschieben.

Doch Führung zeigt sich gerade darin, unangenehme Wahrheiten auszusprechen, bevor die Lage unbeherrschbar geworden ist.

Ein Templer sollte dabei weder gegen die Alten noch gegen die Jungen Stellung beziehen. Wir schulden der älteren Generation Respekt für ihre Lebensleistung. Aber wir schulden den jungen Menschen dieselbe Fairness. Wir dürfen ihnen nicht ein System hinterlassen, dessen Leistungen großzügig versprochen wurden, während niemand erklären kann, wie diese Versprechen langfristig finanziert werden sollen.

Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße.

Die ältere Generation darf erwarten, dass ihr erworbene Ansprüche nicht willkürlich genommen werden. Die jüngere Generation darf erwarten, dass man sie nicht mit unbegrenzt steigenden Beiträgen, Steuern und Schulden belastet. Und die mittlere Generation, die heute gleichzeitig Kinder unterstützt, Beiträge entrichtet, Eltern pflegt und vielleicht noch für das eigene Alter vorsorgen soll, darf ebenfalls verlangen, dass ihre Belastbarkeit nicht als selbstverständlich angesehen wird.

Die schwierigste Wahrheit der Rentendebatte lautet deshalb: Es wird keine Lösung geben, bei der niemand etwas merkt. Wenn weniger Erwerbstätige für mehr Rentner aufkommen müssen, gibt es nur eine begrenzte Zahl möglicher Stellschrauben. Beiträge können steigen. Steuerzuschüsse können steigen. Renten können relativ langsamer wachsen. Menschen können länger arbeiten. Mehr Menschen können in Beschäftigung gebracht werden. Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte kann helfen. Kapitaldeckung kann einen Teil der Last übernehmen. Meist wird eine tragfähige Reform aus mehreren dieser Elemente bestehen müssen.

Politik sollte den Bürgern deshalb nichts anderes versprechen.

Besonders begrüßenswert erscheint mir der Gedanke, die Verantwortung auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Wenn Arbeitnehmer, Selbstständige, Politiker und langfristig weitere Erwerbstätige nach vergleichbaren Grundsätzen Vorsorge betreiben, stärkt das nicht nur die Finanzierung, sondern auch das Gefühl gemeinsamer Verantwortung. Ein Sozialstaat kann auf Dauer nur bestehen, wenn diejenigen, die ihn tragen, seine Regeln als einigermaßen gerecht empfinden.

Das Wort „Rente“ bedeutet für viele Menschen Sicherheit. Nach einem langen Arbeitsleben soll eine Zeit kommen, in der man nicht mehr jeden Morgen zur Arbeit gehen muss und trotzdem in Würde leben kann. Dieses Versprechen gehört zu den großen sozialen Errungenschaften Europas. Wir sollten es bewahren.

Bewahren bedeutet aber nicht, nichts zu verändern.

Das wusste bereits der mittelalterliche Templer. Wer eine Festung erhalten wollte, musste beschädigte Mauern rechtzeitig ausbessern. Wer aus Angst vor Veränderungen jede Reparatur verweigerte, riskierte am Ende den Einsturz des Ganzen.

Genau an diesem Punkt steht heute die Altersversorgung. Es wäre verantwortungslos, Rentner gegeneinander oder gegen die junge Generation auszuspielen. Ebenso verantwortungslos wäre es aber, so zu tun, als könne das bestehende System unverändert weitere Jahrzehnte funktionieren.

Eine gerechte Rentenreform braucht deshalb drei Dinge: Respekt vor der Lebensleistung der Älteren, Schutz für jene, die körperlich nicht länger arbeiten können, und Ehrlichkeit gegenüber den Jungen, die das System künftig finanzieren müssen. Ergänzt werden muss dies durch eine breitere Beteiligung aller Erwerbstätigen und durch eine vernünftig organisierte kapitalgedeckte Vorsorge.

Der Templer kennt die Tugend der Maßhaltung. Sie bedeutet auch, heute nicht mehr zu verbrauchen und zu versprechen, als morgen getragen werden kann. Gerade bei der Rente geht es deshalb nicht nur um Geld. Es geht um Vertrauen zwischen den Generationen.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Wer muss verzichten?

Sie lautet: Wie gestalten wir ein System, bei dem auch unsere Kinder noch darauf vertrauen können, dass ein langes Arbeitsleben am Ende zu einem Alter in Würde führt?

Daran sollte eine Rentenreform gemessen werden.

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