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Immunität bei Missbrauchsklagen

Missbrauchsopfer der katholischen Kirche können nicht direkt gegen den Vatikan klagen. Das haben jetzt Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Nordirland: Finanzielle Entschädigungen für Missbrauchsopfer
Die Richter in Straßburg verwiesen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung auf die völkerrechtlichen Prinzipien zur Immunität von Staaten, die auch für den Heiligen Stuhl gelten. Dass im konkreten Fall belgische Gerichte ihre Unzuständigkeit für ein Vorgehen gegen den Heiligen Stuhl erklärten, verletze damit nicht das Recht der Kläger auf ein faires Verfahren.

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