In 3 Jahren Deutscher!
Wichtige Eckdaten des neuen deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes:
Einbürgerung in 3 Jahren: Die Aufenthaltsdauer zur Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen kann sie weiter auf drei Jahre verkürzt werden.
Mehrfache Staatsbürgerschaft: Deutschland wird künftig standardmäßig mehrere Staatsbürgerschaften zulassen, Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit also nicht mehr aufgeben.
In Deutschland geborene Kinder: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit über fünf Jahren rechtmäßig und mit unbefristetem Wohnsitz in Deutschland lebt.
Gastarbeitergeneration: Die Reform würdigt den Beitrag türkischer Arbeitnehmer, die in den 1960er Jahren nach Deutschland kamen. Diese Personen können nun ohne Einbürgerungstest die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, sofern sie mündliche Sprachkenntnisse nachweisen.
Das ist besser als in so manchen Karibikstaat.