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Kalifornien sagt „Church on the Beach“: Schluss mit Strandgottesdiensten

Los Angeles County untersagt der „Church on the Beach“ regelmäßige Gottesdienste an öffentlichen Stränden.

Jeden Sonntag versammeln sich rund 120 Menschen im Sand von Redondo Beach bei Los Angeles zu einem Gottesdienst. Die Gründe der Teilnehmenden sind vielfältig: Einige fühlen sich von traditionellen Kirchen abgelehnt, andere genießen einfach die Kombination aus Glauben und Meeresbrise.

Doch nun, nach fast zwei Jahrzehnten Strandmission, hat der Bezirk Los Angeles County eine klare Botschaft für diesen langjährigen christlichen Gottesdienst: Ab an die frische Luft – aber bitte drinnen.

Die „Church on the Beach“

Seit 18 Jahren bringt die King’s Harbor Church aus Los Angeles das Evangelium an den Strand. Das Projekt trägt den Namen „Church on the Beach“ – Kirche am Strand.

Der Gottesdienst war ordnungsgemäß durch eine Genehmigung des Bezirks abgesichert. Doch nachdem „Church on the Beach“ im vergangenen Jahr als eigene gemeinnützige Organisation nach § 501(c)(3) anerkannt wurde, musste eine neue Genehmigung beantragt werden.

Dabei erfuhr die Kirche, dass der Bezirk seine Richtlinien geändert hat: Das Department of Beaches and Harbors (Amt für Strände und Häfen) vergibt keine jährlichen Genehmigungen mehr für religiöse Veranstaltungen.

Zwar wurde „Church on the Beach“ eine Sonderregelung eingeräumt – jedoch nur für sechs Gottesdienste pro Jahr. Das ist weit entfernt von den 52 wöchentlichen Versammlungen, die bisher stattfanden.

Die Kirche reagierte – und bereitete sich vor, vom Strand in den Gerichtssaal zu ziehen.

Streitpunkt: Ungleichbehandlung?

Die juristische Vertretung der Kirche, das American Center for Law and Justice (ACLJ), klagt nun gegen den Bezirk. In der Klage heißt es, religiöse Gruppen würden in öffentlichen Räumen benachteiligt, im Vergleich zu nicht-religiösen Gruppen, die keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit ihrer Treffen hätten.

„Es ist rechtswidrig, wenn eine staatliche Stelle religiöse Gruppen anders oder schlechter behandelt als nicht-religiöse Gruppen, was die Nutzung öffentlicher Räume betrifft“, so die Klageschrift.
„Wir fordern daher, dass Los Angeles County die Diskriminierung der ‚Church on the Beach‘ sofort beendet und der Kirche erlaubt, ihre Treffen fortzusetzen.“

Laut ACLJ soll ein Bezirksbeamter gegenüber einem Pastor der Kirche gesagt haben, sie „brauchten den Strand nicht“, da sie sich „auch in einem Gebäude treffen könnten“.
Für die Anwälte der Kirche ein Beleg für mangelndes Verständnis der Mission:

„Der Strand ist nicht einfach nur ein schöner Ort,“ erklärt Nathan Moelker, Anwalt des ACLJ.
„Er ist ein entscheidender Bestandteil ihrer Arbeit – besonders für Menschen, die niemals einen Fuß in eine herkömmliche Kirche setzen würden.“

Ist das Diskriminierung?

Die Anwälte der „Church on the Beach“ argumentieren, dass es verfassungswidrig sei, religiöse Versammlungen im öffentlichen Raum einzuschränken, während nicht-religiöse Gruppen davon nicht betroffen sind. Der Strand sei kein Gag, sondern ein zentrales Element der Seelsorge, gerade für Menschen, die sich von traditionellen Kirchen entfremdet fühlen.

Der Bezirk wiederum verweist auf klare Regeln: Genehmigungen für religiöse Aktivitäten am Strand werden nicht mehr vergeben. Dennoch wurde der Kirche aufgrund der langen Zusammenarbeit angeboten, sechs Veranstaltungen pro Jahr durchzuführen – als Sonderregelung.

Die Debatte berührt zentrale Fragen:
Wie weit reicht die Religionsfreiheit im öffentlichen Raum?
Und darf der Staat religiöse Gruppen von Orten ausschließen, an denen andere sich frei entfalten dürfen?

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