Muss nicht die Kirchensteuer genügen?
„Die fetten Jahre sind vorbei“, sagte Finanzminister Scholz und forderte alle Minister auf, sich auf deutliche Kürzungen einzustellen.
Nur bei einem wird nicht gekürzt – den Kirchen. Über 20 Milliarden Euro erhalten die beiden Großkirchen Jahr für Jahr vom deutschen Staat an Finanzmitteln. Denn sie sind von allen Steuern befreit und erhalten unzählige Subventionen und Privilegien. Diese Milliarden an Staatsleistungen bekommen die Kirchen zusätzlich zur Kirchensteuer (ca. 12 Milliarden € im Jahr) und zur staatlichen Finanzierung der kirchlichen Sozialwerke (ca. 45 Milliarden € im Jahr). So war die Situation in Deutschland zu Beginn des Jahres 2019.
Die Staatsleistungen beinhalten fünfstellige Bischofsgehälter, Priesterausbildung, konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Kirchenrenovierungen und vieles Kircheninterne mehr.
Dies bezahlen aber nicht nur die Kirchenmitglieder, sondern dafür müssen seit dem 20. Jahrhundert alle Bürger aufkommen, auch jene die garnicht Mitglied der Kirchen sind.
Einer der großen Skandale dabei ist:
Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und neu das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands 1949 forderten die Ablösung, also Beendigung dieser Staatsleistungen für die katholische und die evangelischen Kirchen. Doch die Politiker ignorieren diesen Verfassungsauftrag schon seit 100 Jahren.
Das eingesparte Geld soll stattdessen gerecht an die Bürger verteilt werden.
Warum sollten diese Staatsleistungen ersatzlos gestrichen werden? Weil die Zahlungen überwiegend auf Legenden, Unwahrheiten und absurden Gedanken-Konstruktionen beruhen. Die Kirchen wurden im 19. Jahrhundert nie flächendeckend enteignet, wie oft der falsche Eindruck erweckt wird. Fürstbischöfen wurden überwiegend lediglich Reichslehen entzogen, was nur ein überfälliger Machtwechsel war.
Nachdem Gerhard Schröder seit 2005 nicht mehr Bundeskanzler war, mussten er selbst und müssen seine Nachfolger als SPD-Vorsitzende ja auch nicht endlos dafür vom Staat entschädigt werden, dass damals ein Machtwechsel stattgefunden hat.
Ersatzlos streichen auch, weil früher erworbenes Kirchenvermögen überwiegend Blutgeld ist – z. B. das eingezogene Vermögen von Andersdenkenden, die auf Betreiben der Kirche auf den Scheiterhaufen lebendig verbrannten.
Außerdem wurden diskutable kirchliche Ansprüche in den letzten 200 Jahren längst um ein Vielfaches über-„entschädigt“, während viele private Güterbesitzer, die im Laufe der Geschichte enteignet wurden, niemals entschädigt wurden.
Aktuell bestehende Konkordate und so genannte Staatsverträge zwischen Staat und Kirche haben möglicherweises sittenwidrige Inhalte wie eine Zustimmungspflicht der Kirchen bei Änderungen an den Verträgen.
Für uns gilt jedoch das Grundgesetz, nicht die Tricks von Kirchenlobbyisten.

