Besser leben

Planungsrecht

Wird das Planungsrecht durch effektive Bürgerbeteiligungsrechte demokratisiert?
Werden ein einklagbares Umweltgrundrecht, der Vorrang des Umweltschutzes
beim wirtschaftlichen Handeln und das Verursacherprinzip in der Verfassung verankert?

Sind folgende dringende Massnahmen bzw. Forderungen enthalten:
• Novellierung der Investitionserleichterungs-, Wohnbauland- und Planungsvereinfachungsgesetze.
Ziele sind die Wiedereinführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
und die Festsetzung ausreichender Fristen bei Planungsverfahren und
der Aufstellung von Bebauungsplänen.
• Wiedereinführung der Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen nach dem
Abfallgesetz und damit Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der anerkannten
Naturschutzverbände.
• Die Einschränkung des Rechtsschutzes gegen umweltrelevante Vorhaben in den
neuen Bundesländern ist aufzuheben; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist im
Raumordnungsgesetz eindeutig zu verankern.
• Novellierung des Umweltinformationsgesetzes. Einführung einer aktiven Informationspflicht
der Industrie, eine Erweiterung des Begriffs „Behörde”, der
Strassen- und Wasserbaubehörden einschliesst, und eine Kostenfreistellung für
Umweltverbände
Wird das Planungsrecht durch effektive Bürgerbeteiligungsrechte demokratisiert?
Werden ein einklagbares Umweltgrundrecht, der Vorrang des Umweltschutzes
beim wirtschaftlichen Handeln und das Verursacherprinzip in der Verfassung verankert?

Sind folgende dringende Massnahmen bzw. Forderungen enthalten:
• Novellierung der Investitionserleichterungs-, Wohnbauland- und Planungsvereinfachungsgesetze.
Ziele sind die Wiedereinführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
und die Festsetzung ausreichender Fristen bei Planungsverfahren und
der Aufstellung von Bebauungsplänen.
• Wiedereinführung der Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen nach dem
Abfallgesetz und damit Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der anerkannten
Naturschutzverbände.
• Die Einschränkung des Rechtsschutzes gegen umweltrelevante Vorhaben in den
neuen Bundesländern ist aufzuheben; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist im
Raumordnungsgesetz eindeutig zu verankern.
• Novellierung des Umweltinformationsgesetzes. Einführung einer aktiven Informationspflicht
der Industrie, eine Erweiterung des Begriffs „Behörde”, der
Strassen- und Wasserbaubehörden einschliesst, und eine Kostenfreistellung für
Umweltverbände.

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