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Wenn das Smartphone zur Wanze wird

Wie viel Überwachung verträgt eine freie Gesellschaft?

Das Smartphone liegt auf dem Nachttisch, auf dem Küchentisch oder während eines vertraulichen Gesprächs neben uns. Es begleitet uns zur Arbeit, zum Arzt, in die Kirche, zu Freunden und in das eigene Schlafzimmer. Für viele Menschen ist es längst das persönlichste technische Gerät, das sie besitzen. Es enthält Briefe, Fotografien, Kontakte, Termine, Bankverbindungen, Aufenthaltsorte und oftmals Gespräche, von denen früher niemand außerhalb der eigenen vier Wände Kenntnis erhalten hätte. Gerade deshalb bekommt eine Entwicklung besondere Bedeutung, die weit über eine gewöhnliche Änderung eines Verfassungsschutzgesetzes hinausgeht: Der Staat erhält immer weitergehende technische Möglichkeiten, nicht nur Kommunikation abzuhören, sondern im Extremfall bis in jene Räume vorzudringen, die der Mensch bislang als seine letzte private Zuflucht betrachten durfte.

Das neue Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens zeigt, wie weit diese Entwicklung inzwischen reicht. Es erlaubt dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dabei wird nicht nur eine Nachricht irgendwo auf ihrem Weg durch ein Telefonnetz abgefangen. Vielmehr kann auf das informationstechnische System eines Betroffenen eingegriffen werden, um laufende Kommunikation beispielsweise vor oder nach ihrer Verschlüsselung erfassen zu können. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine verdeckte optische und akustische Wohnraumüberwachung vor. Zur Vorbereitung und Durchführung einer solchen Maßnahme darf eine Wohnung unter den gesetzlichen Voraussetzungen sogar ohne Wissen des Berechtigten betreten werden, wenn dies ausdrücklich angeordnet wurde.

Man sollte diese Bestimmungen weder dramatisieren noch verharmlosen. Das Gesetz erlaubt keineswegs, dass ein Verfassungsschutzbeamter aus bloßer Neugier jeden beliebigen Bürger abhören kann. Für besonders schwerwiegende Maßnahmen gelten gesetzliche Schwellen, richterliche Kontrollen, zeitliche Begrenzungen und Vorschriften zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Die Wohnraumüberwachung ist beispielsweise nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter vorgesehen. Gerade weil solche Voraussetzungen bestehen, wäre es falsch, von einer schrankenlosen Überwachung der Bevölkerung zu sprechen.

Doch ebenso falsch wäre es, deshalb jede Sorge als unbegründet abzutun. Entscheidend ist nämlich nicht nur, was eine Behörde heute tatsächlich tut. Entscheidend ist auch, welche Eingriffsmöglichkeiten ein demokratischer Staat grundsätzlich in seinem Instrumentenkasten ansammelt. Gesetze verändern sich, politische Mehrheiten verändern sich und Sicherheitsbegriffe verändern sich. Eine Befugnis, die ursprünglich für seltene Ausnahmefälle geschaffen wurde, kann im Laufe der Jahrzehnte erweitert, neu interpretiert oder mit anderen Befugnissen verbunden werden.

Genau deshalb haben Verfassungen Grundrechte geschaffen. Ein Grundrecht ist kein freundlicher Hinweis an den Staat, möglichst höflich mit seinen Bürgern umzugehen. Es ist eine Grenze der staatlichen Macht.

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes beginnt mit einem bemerkenswert einfachen Satz: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Natürlich kennt auch das Grundgesetz Ausnahmen. Bei dringenden Gefahren können technische Mittel zur Überwachung einer Wohnung eingesetzt werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder hervorgehoben, welche außergewöhnliche Bedeutung die private Wohnung besitzt. Sie ist das letzte Refugium des Menschen, ein Raum, in dem er sich unbeobachtet bewegen, reden, zweifeln, lieben, streiten, beten und einfach er selbst sein darf.

Genau diese Vorstellung verändert sich durch moderne Technik grundlegend. Früher musste jemand, der eine Wohnung abhören wollte, tatsächlich eine Wanze installieren, ein Mikrofon verstecken oder eine Telefonleitung anzapfen. Das bedeutete Aufwand, Risiko und oftmals physischen Zugang. Heute tragen wir das technisch leistungsfähigste mögliche Überwachungsgerät freiwillig selbst mit uns herum. Es besitzt mehrere Mikrofone, Kameras, GPS, Bluetooth, WLAN, Mobilfunk und eine permanente Verbindung zu Kommunikationsdiensten. Es weiß, wo wir sind, mit wem wir sprechen und häufig sogar, was wir lesen.

Das allein macht ein Smartphone natürlich noch nicht zur Wanze. Aber sobald es einem Angreifer gelingt, die Kontrolle über ein solches Gerät zu erlangen, verändern sich die Möglichkeiten dramatisch.

Dass dies keine Science-Fiction ist, haben Fälle kommerzieller Spionagesoftware längst gezeigt. Die unter dem Namen Pegasus bekannt gewordene Software konnte auf erfolgreich kompromittierten Smartphones Nachrichten lesen, Standortinformationen abrufen sowie Mikrofon und Kamera heimlich aktivieren. Besonders beunruhigend sind sogenannte Zero-Click-Angriffe. Dabei muss das Opfer nicht einmal bewusst einen verdächtigen Link anklicken oder eine Datei öffnen. Sicherheitsforscher haben mehrfach dokumentiert, dass entsprechend präparierte Nachrichten oder andere Datenstrukturen ausreichen konnten, um Schwachstellen auszunutzen.

Damit verschwindet eine beruhigende Vorstellung, die viele Menschen noch aus den frühen Tagen des Internets haben: Solange ich nichts anklicke, kann mir nichts passieren.

Ganz so einfach ist die digitale Welt längst nicht mehr.

Allerdings sollten wir gerade bei einem so ernsten Thema präzise bleiben. Es ist nicht richtig, zu behaupten, jedes beliebige Mobiltelefon könne jederzeit durch eine einfache SMS zur Wanze gemacht werden. Solche Angriffe benötigen Sicherheitslücken, spezielle technische Fähigkeiten und oftmals sehr teure Überwachungssoftware. Betriebssystemhersteller schließen entdeckte Schwachstellen fortlaufend. Ein aktuelles, gepflegtes Smartphone ist deshalb kein Gerät, das jeder beliebige Angreifer mit einer geheimen Kurznachricht nach Belieben übernehmen kann.

Ebenso sollte die Behauptung vermieden werden, jedes ausgeschaltete Smartphone könne weiterhin unbeschränkt Gespräche im Raum aufnehmen, solange nur der Akku Energie besitzt. Moderne Geräte verfügen zwar teilweise auch nach dem Ausschalten über bestimmte stromsparende Funktionen. So können unterstützte iPhones beispielsweise noch eine begrenzte Zeit Signale für das „Wo ist?“-Netzwerk aussenden. Daraus folgt aber nicht, dass das Betriebssystem weiterläuft und das Mikrofon heimlich den Raum abhört. Zwischen einer speziell vorgesehenen Funkfunktion im Niedrigenergiemodus und einer vollständigen akustischen Überwachung besteht ein erheblicher technischer Unterschied.

Auch die weit verbreitete Vermutung, fest eingebaute Akkus seien eingeführt worden, damit Smartphones heimlich überwacht werden könnten, überzeugt nicht. Für nicht ohne Weiteres entnehmbare Akkus gibt es zahlreiche technische und wirtschaftliche Gründe: dünnere Bauformen, bessere Abdichtung gegen Wasser und Staub, größere Akkukapazitäten und konstruktive Vereinfachungen. Man kann diese Entwicklung aus Gründen der Reparierbarkeit durchaus kritisieren. Einen Beleg dafür, dass sie aus Überwachungsgründen erfolgt sei, gibt es jedoch nicht.

Die tatsächliche Entwicklung ist auch ohne solche Spekulationen beunruhigend genug.

Denn wir stehen vor einem grundsätzlichen Konflikt zwischen zwei legitimen Interessen. Auf der einen Seite muss ein Staat seine Bürger schützen können. Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass Nachrichtendienste terroristische Anschläge, Spionage oder Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten müssen. Ein Staat, der keinerlei Möglichkeiten hätte, gefährliche Netzwerke verdeckt zu beobachten, wäre seinen Feinden gegenüber blind.

Auf der anderen Seite darf aus dem berechtigten Wunsch nach Sicherheit kein Staat entstehen, der sich an die permanente Möglichkeit des Eindringens in die Privatsphäre seiner Bürger gewöhnt.

Hier beginnt die eigentliche templarische Betrachtung.

Der Templer hat den Staat nicht zu fürchten. Aber er hat auch die Macht nicht anzubeten. Macht muss begrenzt werden, gerade weil sie notwendig ist. Ein Schwert kann schützen; dasselbe Schwert kann missbraucht werden. Die moralische Qualität liegt nicht im Werkzeug selbst, sondern darin, wer es unter welchen Regeln und mit welcher Kontrolle verwendet.

Das gilt heute für Überwachungstechnologie in besonderem Maße.

Eine geheime Überwachungsbefugnis ist etwas vollkommen anderes als eine gewöhnliche polizeiliche Maßnahme. Wer einen Strafzettel erhält, weiß, dass der Staat gegen ihn tätig geworden ist. Wer durchsucht wird, erlebt die Durchsuchung. Wer vor Gericht geladen wird, kann sich verteidigen. Bei einer heimlichen digitalen Überwachung fehlt dieses unmittelbare Wissen. Der Betroffene kann weder widersprechen noch während der Maßnahme kontrollieren, was tatsächlich erfasst wird. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht gerade bei verdeckten Zugriffen auf informationstechnische Systeme besonders hohe Anforderungen an den Schutz höchstpersönlicher Informationen gestellt.

Das Smartphone verschärft dieses Problem zusätzlich. Früher konnte eine Telefonüberwachung bestimmte Gespräche erfassen. Ein modernes Mobiltelefon enthält dagegen nahezu ein Abbild des gesamten Lebens seines Besitzers. Familienfotos, intime Nachrichten, medizinische Informationen, politische Auffassungen, religiöse Gedanken, wirtschaftliche Verhältnisse und Bewegungsprofile finden sich an einem Ort. Wer tief genug in dieses Gerät eindringt, lernt möglicherweise mehr über einen Menschen, als dessen engste Freunde wissen.

Darum ist auch die häufig gebrauchte Aussage „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“ gefährlich.

Jeder Mensch hat etwas zu verbergen.

Nicht weil jeder Mensch ein Verbrecher wäre, sondern weil jeder Mensch eine Privatsphäre besitzt. Wir schließen die Tür des Badezimmers nicht deshalb ab, weil wir dort eine Straftat begehen. Wir führen manche Gespräche unter vier Augen, obwohl ihr Inhalt vollkommen legal ist. Wir verschließen Briefe in einem Umschlag, obwohl darin nichts Verbotenes steht. Und wir möchten nicht, dass Fremde unsere Familiengespräche hören, obwohl wir uns nichts zuschulden kommen lassen.

Privatsphäre ist keine Zuflucht des Verbrechers. Sie ist ein Bestandteil der menschlichen Würde.

Gerade eine Demokratie muss sich deshalb immer wieder fragen, ob eine technisch mögliche Maßnahme auch politisch und moralisch notwendig ist. Die Geschichte lehrt uns, dass Überwachungsinstrumente selten wieder freiwillig verschwinden. Meist kommen neue hinzu. Aus einer Kamera werden hundert Kameras, aus einer Datenbank werden verknüpfte Datenbanken, und aus einer außergewöhnlichen Befugnis für einen besonderen Gefahrenfall kann mit der Zeit ein gewöhnliches Ermittlungsinstrument werden.

Das muss nicht geschehen. Aber die Möglichkeit verpflichtet zur Wachsamkeit.

Es ist deshalb positiv, dass das nordrhein-westfälische Gesetz richterliche Anordnungen, Verhältnismäßigkeitsprüfungen, Löschungsvorschriften und einen besonderen Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche vorsieht. Solche Sicherungen sind keine lästige Bürokratie. Sie sind der Preis einer freiheitlichen Gesellschaft. Wer Nachrichtendiensten außergewöhnliche technische Möglichkeiten gibt, muss gleichzeitig außergewöhnlich starke Kontrollen schaffen.

Dabei sollte nicht allein gefragt werden, ob eine Maßnahme gesetzlich erlaubt ist. Man muss auch fragen, wie häufig sie eingesetzt wird, wie viele unbeteiligte Menschen dabei erfasst werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich streng ausgelegt werden und ob unabhängige Stellen wirksam kontrollieren können. Gerade im Bereich geheimer Dienste reicht die Aussage „Vertrauen Sie uns“ nicht aus.

Demokratische Macht benötigt Kontrolle.

Vielleicht liegt genau darin der Unterschied zwischen einem freien Staat und einem Überwachungsstaat. Ein freier Staat besitzt durchaus Sicherheitsbehörden und Geheimdienste. Er setzt ihnen jedoch Grenzen und akzeptiert, dass nicht alles, was technisch möglich wäre, auch getan werden darf. Der Überwachungsstaat hingegen betrachtet jede technische Grenze nur als Hindernis, das irgendwann überwunden werden muss.

Der Templer steht auf der Seite des Rechtsstaates. Er weiß, dass Freiheit ohne Ordnung zerbrechen kann. Aber er weiß ebenso, dass Ordnung ohne Freiheit ihren Sinn verliert.

Wir sollten deshalb nicht in Panik verfallen, weil Smartphones technisch zur Überwachung missbraucht werden können. Ebenso wenig sollten wir naiv sein. Die kleine schwarze Scheibe in unserer Tasche ist heute Telefon, Briefkasten, Fotoalbum, Tagebuch, Geldbörse, Navigationsgerät und persönliches Archiv zugleich. In falschen Händen kann sie tatsächlich zu einer Wanze werden.

Gerade deshalb muss der Grundsatz gelten: Je mächtiger die Technik, desto stärker die Kontrolle ihres Einsatzes.

Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum, Freiheit immer nur dann verteidigen zu wollen, wenn sie bereits verloren gegangen ist. Freiheit wird meistens nicht mit einem einzigen großen Gesetz abgeschafft. Sie kann auch langsam kleiner werden – durch viele einzelne, jeweils vernünftig begründete Ausnahmen, bis der Bürger irgendwann feststellt, dass der Raum, in dem er wirklich unbeobachtet sein darf, erstaunlich klein geworden ist.

Der Templer sollte deshalb weder Verschwörungstheorien verbreiten noch staatliche Eingriffe gedankenlos hinnehmen. Seine Aufgabe ist schwieriger: Er muss Maß halten. Er muss die Notwendigkeit staatlichen Schutzes anerkennen und gleichzeitig darauf bestehen, dass selbst der Staat nicht alles wissen darf.

Denn eine Wohnung ist mehr als ein umbauter Raum und Privatsphäre mehr als ein technisches Datenschutzproblem. Sie ist jener Bereich, in dem der Mensch keinem Amt, keiner Behörde und keiner Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet.

Wenn eines Tages selbst dieser Raum nur noch deshalb privat ist, weil gerade niemand das Mikrofon eingeschaltet hat, hätten wir etwas Wesentliches verloren.

Nicht Sicherheit. Sondern Freiheit.

NS.: Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Privatwohnung ausdrücklich als „letztes Refugium“ zur Wahrung der Menschenwürde und verlangt einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.

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