Wie Rentner Doppelbesteuerung vermeiden können
21 Mio Bürger bekommen eine gesetzliche Rente, davon müssen 4,4 Mio Einkommensteuer zahlen. Jedes Jahr steigt dieser Anteil. Mit der Rentenerhöhung am 01.07. kommen weitere knapp 50.ooo dazu, und der Staat freut sich über weitere 410 Mio zusätzliche Steuereinnahmen.
Bei Senioren, die vor kurzem in Rente gegangen sind oder in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, indem Beiträge, die in der Ansparphase aus versteuertem Einkommen eingezahlt wurden, in der Auszahlungsphase erneut der Steuer unterliegen könnten.
Der BdSt (Bund der Steuerzahler) will diese doppelte Besteuerung per Musterklage überprüfen lassen. Für Betroffene ist das ohne Risiko und Kosten. Um an der Musterklage teilnehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Sie erhalten etwa seit dem Jahr 2017 eine gesetzliche Rente und bezahlen dafür Einkommensteuern.
• Sie haben in Ihren Berufsjahren eigene Beiträge aus versteuertem Einkommen eingezahlt (z. B. freiwillige Einzahlungen in ein Versorgungswerk) und es liegen Ihnen noch alle Steuerbescheide aus den Vorjahren vor.
Die Rentenexperten des BdSt können auch überprüfen, ob die Besteuerung des Ertragsanteils Ihrer privaten oder betrieblichen Rente noch korrekt ist. Als das Gesetz verabschiedet wurde, ging man von einem Rechnungszinssatz von damals 3,25% aus. Heute liegt er bei nur noch 0,9%. Somit dürfte der Ertragsanteil nicht mehr 18%, sondern nur noch 8% betragen. Das bedeutet: deutlich weniger Steuern.
BdSt-Info-Hotline: Info-Hotline: 030 259396-0, Internetseite des BdSt 2. Wie Rentner Doppelbesteuerung vermeiden können
21 Mio Bürger bekommen eine gesetzliche Rente, davon müssen 4,4 Mio Einkommensteuer zahlen. Jedes Jahr steigt dieser Anteil. Mit der Rentenerhöhung am 01.07. kommen weitere knapp 50.ooo dazu, und der Staat freut sich über weitere 410 Mio zusätzliche Steuereinnahmen.
Bei Senioren, die vor kurzem in Rente gegangen sind oder in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, indem Beiträge, die in der Ansparphase aus versteuertem Einkommen eingezahlt wurden, in der Auszahlungsphase erneut der Steuer unterliegen könnten.
Der BdSt (Bund der Steuerzahler) will diese doppelte Besteuerung per Musterklage überprüfen lassen. Für Betroffene ist das ohne Risiko und Kosten. Um an der Musterklage teilnehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Sie erhalten etwa seit dem Jahr 2017 eine gesetzliche Rente und bezahlen dafür Einkommensteuern.
• Sie haben in Ihren Berufsjahren eigene Beiträge aus versteuertem Einkommen eingezahlt (z. B. freiwillige Einzahlungen in ein Versorgungswerk) und es liegen Ihnen noch alle Steuerbescheide aus den Vorjahren vor.
Die Rentenexperten des BdSt können auch überprüfen, ob die Besteuerung des Ertragsanteils Ihrer privaten oder betrieblichen Rente noch korrekt ist. Als das Gesetz verabschiedet wurde, ging man von einem Rechnungszinssatz von damals 3,25% aus. Heute liegt er bei nur noch 0,9%. Somit dürfte der Ertragsanteil nicht mehr 18%, sondern nur noch 8% betragen. Das bedeutet: deutlich weniger Steuern.
BdSt-Info-Hotline: Info-Hotline: 030 259396-0, Internetseite des BdSt: https://www.steuerzahler.de/
Weitere anhängige Musterklagen: https://steuerzahler.de/service/musterklagen/aktuelle-klagen/?page=1