Wussten Sie, dass es in Deutschland ein Zahlungsverbot-Gesetz gibt?
Es ist der Paragraph 314 VAG (Versicherungsaufsichtgesetz). Es bedeutet: Wenn eine in Deutschland tätige Lebensversicherung in Schieflage gerät, kann die Behörde ein Zahlungsverbot aussprechen. Dann hat der Versicherungsnehmer keinen Zugriff mehr auf sein Vermögen, muss aber weiterhin seine Beiträge bezahlen, wenn die Laufzeit noch nicht erreicht ist. Unglablich aber wahr!
Jetzt stell dir vor, du hast deine private Rentenversicherung bei einer insolventen Gesellschaft. Trotz jahrzehntelanger Einzahlungen bekommst du dann deine Zusatzrente nicht…
Kann nicht passieren? Und ob! Durch die stark gestiegenen Zinsen kommen Banken, Lebens- und Rentenversicherer unter Druck. Denn steigende Zinsen führen zu hohen Kursverlusten bei Anleihen, in die diese Gesellschaften laut Gesetz einen Großteil investieren müssen. Gerade eben ist dies in Italien dem Lebensversicherer „Eurovita“ passiert, der nun unter Kontrolle eines Sonderverwalters gestellt wurde.