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Ab 2021 im steuergünstigen Ausland leben?

Denken auch Sie darüber nach, Ihren Wohnsitz aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlegen?
Alleine in Europa gibt es eine Handvoll Staaten, wo Sie bei korrekter Gestaltung von einer Gesamtbesteuerung von weniger als 10% profitieren. Und wenn Sie sich beeilen und jetzt handeln, können Sie schon ab 2021 im Ausland steueransässig sein. Die wichtigsten steuergünstigen Wohnsitzländer und auf was Sie sonst noch bei einem Umzug ins Ausland beachten müssen:

Großbritannien, Irland, Zypern & Malta
Die klassischen Non-Dom Länder. Bei richtiger Gestaltung sind Auslandseinkommen für Ausländer steuerfrei.
Wer also z.B. in London oder Dublin wohnt und Dividenden von einer Holdinggesellschaft in Luxemburg bezieht, kann von 0% Steuern profitieren. Aber der Teufel steckt im Detail und es gibt etliche lokale Eigenheiten und Unterschiede. Sie brauchen gute Beratung.
WICHTIG: Wer einen Umzug nach UK erwägt, muss sich sputen. EU-Bürger und Schweizer können nur noch bis 31.12.2020 ohne Visum nach UK umziehen. Außerdem entfällt für heute in Deutschland steuerpflichtige Mandanten ab nächstem Jahr die für EU-Staaten geltende Möglichkeit zur Stundung der Wegzugssteuer.

Spanien, Portugal & Rumänien
Doch in Europa locken nicht nur die oben genannten Non-Dom-Status-Staaten. Auch andere Länder bieten attraktive Anreize für Ausländer.
Wen es nach Spanien zieht, der kann vom sog. „Beckham Law“ profitieren. Vereinfacht gesagt sind damit ausländische Kapitalerträge für 5 Jahre in Spanien steuerfrei. Sie müssen aber einige Bedingungen erfüllen und brauchen z.B. eine lokale Anstellung.
In Portugal zahlen Sie mit dem NHR-Status in den ersten 10 Jahren keine Steuern auf bestimmte Auslandseinkünfte, z.B. Kapitalerträge.
Und wer in Rumänien lebt, dort eine Gesellschaft gründet und mindestens einen Angestellten hat, der bezahlt nur 1% Körperschaftsteuer auf die Unternehmensgewinne und zusätzlich 5% Dividendensteuer auf Ausschüttungen.
Freilich: Das ist eine stark vereinfachte Darstellung. Eine qualifizierte Beratung ist notwendig, damit Sie Fallstricke vermeiden.

Thailand, Dubai, Bahamas & Tahiti
Wen es in die Ferne nach Übersee zieht, der kann auch dort etliche steuergünstige Wohnsitzstaaten finden.
Thailand lockt nicht nur mit Traumstränden, sondern bei richtiger Gestaltung auch mit Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte. Nur die Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung kann manchmal etwas aufwendig sein.
Dubai erhebt überhaupt keine Steuern auf Einkünfte, ebensowenig wie die Bahamas. Und Nassau hat den Vorteil, dass Sie in 30 Minuten mit dem Flieger in Miami sind. Allerdings ist attraktiver Wohnraum in beiden Staaten ziemlich teuer und man benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung.
Ganz einfach können EU-Bürger und Schweizer nach Tahiti und Französisch Polynesien umziehen. Dort gilt nämlich französisches Recht und man ist de jure in der EU. Und es gibt es praktisch keine Steuern, wenn man nicht vor Ort gewerblich tätig ist.

Oder besser gleich digitaler Nomade werden?
Oder vielleicht wollen Sie einen festen Wohnsitz ganz aufgeben und gleich digitaler Nomade werden? Wir haben viele Mandanten, die sich im Laufe der letzten Jahre zu diesem Schritt entschieden haben. Und in der Theorie klingt das spannend: Sie ziehen von Land zu Land und halten sich nirgendwo länger als ein paar Monate auf. Folglich sollte man nirgendwo steuerpflichtig sein.
Doch in der Praxis ist die Sache vertrackt: Mit welcher Adresse und welcher Steuernummer eröffnen Sie Bankkonten im Ausland? Was, wenn das Heimatfinanzamt fragt, wo Sie nach der Abmeldung steuerpflichtig sind und eine Ansässigkeitsbescheinigung fordert? Wer keinen Positivbeweis eines neuen Wohnsitzes erbringen kann, dem wird möglicherweise im Herkunftsland weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht konstruiert.
Wer als digitaler Nomade im Vorfeld einen neuen Hauptwohnsitz in einem steuergünstigen Land aufbaut, kann sich absichern. Gerne informieren wir Sie zu erprobten Lösungen.

Steuerfalle „Scheinumzug“ vermeiden
Egal für welches Land und welches Modell Sie sich entscheiden: Sie müssen tatsächlich umziehen. Sie müssen Ihre Wohnung im Herkunftsland aufgeben und wenn Sie verheiratet sind und minderjährige Kinder haben, muss die Familie mit Ihnen ins Ausland umziehen.
Es ist definitiv nicht ausreichend, zum Schein bei einem im Ausland lebenden Freund „einzuziehen“ oder gar einen Briefkasten-Service zu nutzen. Gerade für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige sind die Regelungen besonders streng: Man erinnere sich, wie es einem gewissen Boris Becker erging, der vorgab, in Monaco zu wohnen, aber in Wirklichkeit lieber in Schwabing weilte.
Im Grundsatz gilt: Sie dürfen sich nach Ihrem Umzug ins Ausland nur noch besuchsweise in Ihrem Herkunftsland aufhalten. Am besten übernachten Sie bei solchen Besuchen im Hotel.
Sie müssen sich im Vorfeld fragen: Kann ich mir ein Leben im Ausland tatsächlich vorstellen? Oder bin ich zu Hause zu stark verwurzelt? Es macht keinen Sinn, Steuern zu sparen, aber unglücklich zu sein.

Auf die richtige Struktur kommt es an
Um tatsächlich von den steuerlichen Vorteilen des neuen Wohnsitzstaates profitieren zu können, ist es in den meisten Fällen notwendig, eine Firmenkonstruktion zu schaffen, welche damit kompatibel ist. Ideal ist eine Gesellschaft in einem Staat, in dem der Körperschaftsteuersatz möglichst gering ist. Als EU-Gesellschaft ist Malta attraktiv. Dort zahlt man effektiv 5% Körperschaftsteuer.
Wichtig: Deutschland hat in den Doppelbesteuerungsabkommen u.a. mit UK, Irland und Malta geregelt, dass Gewinnausschüttungen deutscher Gesellschaften komplett in Deutschland zu versteuern sind, wenn der Wohnsitzstaat des Gesellschafters diese steuerlich freistellt. Für Schweizer Gesellschaften gilt ähnliches. Hier werden in der Schweiz sagenhafte 35% an Verrechnungssteuer fällig, die Sie nicht verrechnen / erstattet bekommen können.
Eine Lösung ist beispielsweise eine Holding-Gesellschaft in Luxemburg zu installieren, welche die Gewinne aus einer operativen Tochtergesellschaft vereinnahmen und dann steuerfrei an Sie ausschütten kann.
Gerne installieren wir entsprechende Strukturen für Sie und haben Partnerkanzleien weltweit, die Sie dabei unterstützen.

Achtung Wegzugssteuer!
Früher gab es in vielen Ländern keine Wegzugssteuer. Mit der ATAD (Anti-Tax-Avoidance-Directive) der EU hat sich dies geändert und alle EU-Länder führen gerade eine Wegzug- bzw. Entstrickungssteuer (Exit-Tax) ein. Dies ist dann relevant, wenn Sie an Unternehmen im In-und Ausland beteiligt sind und ins Ausland verziehen. Deutschland war hier schon immer besonders genau.
Im Grundsatz berechnet das Finanzamt einen fiktiven Veräußerungsgewinn Ihrer Unternehmensanteile. Ein Unternehmen das z.B. 100.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet, kann dabei schnell mit 1 Million Euro bewertet werden. Und wenn Sie das Unternehmen vor fünf Jahren mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet haben, beläuft sich der zu versteuernde fiktive Veräußerungserlös zum Zeitpunkt des Wegzuges somit auf sagenhafte 975.000 Euro. Da fallen also schon ein paar hunderttausend Euro an Steuern an.
Natürlich gibt es Wege, um die Bewertung zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Und beim Wegzug innerhalb die EU kann die Wegzugssteuer gestundet werden. Aber auch hier gilt: Fachgerechte Beratung ist entscheidend.

Auswirkungen der Corona-Krise
Viele Staaten haben sich in nie gekanntem Ausmaß verschuldet, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen. Wir wissen heute noch nicht, wie die Regierungen den sich aus der Schuldenfinanzierung ergebende Geldbedarf decken wollen.
Es ist daher durchaus möglich, dass manche der hier beschriebenen Steuervorteile zum Teil abgeschafft oder temporär außer Kraft gesetzt werden.
Sie müssen daher flexibel bleiben und sich mental darauf einstellen, dass eine Lösung, die heute funktioniert, in fünf Jahren nicht mehr zu empfehlen ist. Ggf. sollten Sie dann nochmals umziehen, um Ihre Steuerbelastung weiterhin optimal zu gestalten.

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