Der Vatikan hat Maßnahmen gegen Geldwäsche gestärkt
Die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde ASIF hat ihren Jahresbericht 2024 vorgelegt. Sie bestätigt darin Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und unrechtmäßige Finanzströme – bei gleichzeitig stabiler Aufsicht über das vatikanische Geldinstitut IOR.
„Die Behörde für Aufsicht und Finanzinformation (ASIF) hat im Jahr 2024 erneut ein hohes Niveau im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehalten“, schreibt der Präsident der vatikanischen Einrichtung, Carmelo Barbagallo, in seinem Vorwort zum an diesem Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht. Die vatikanische Finanzaufsicht dokumentiert darin ihre Tätigkeiten zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Präventionssystems gegen Finanzkriminalität – sowohl in der Vatikanstadt als auch innerhalb der Strukturen des Heiligen Stuhls.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind 2024 insgesamt 79 Verdachtsmeldungen eingegangen – ein Rückgang gegenüber den 123 Fällen im Jahr zuvor. Davon stammen 73 vom vatikanischen Geldinstitut IOR. Der Rückgang wird positiv bewertet: „Er deutet nicht auf einen Nachlass der Wachsamkeit hin, sondern auf eine verbesserte Qualität der gemeldeten Verdachtsfälle“, so ASIF. Dieser Trend wird durch eine gestiegene Zahl an internationalen Kooperationen (44 im Vergleich zu 32 im Vorjahr) und innerstaatlichen Informationsaustauschen (65 gegenüber 54) gestützt.
Auch die Zahl der konkreten Eingriffe hat zugenommen: Zwei Transaktionen wurden ausgesetzt, zwei Konten oder Vermögenswerte blockiert – im Vorjahr war lediglich ein Fall verzeichnet worden. Die ASIF spricht von einem „wirksamen organisatorischen System“ und lobt die „angemessene Verpflichtung“ des IOR zu Verbesserungen.
Geografisches Risiko und Prävention im Fokus
Erstmals unterscheidet der Jahresbericht zwischen Verdachtsmeldungen mit konkreten Unregelmäßigkeiten und jenen, die auf Verbindungen zu Hochrisikogebieten oder verstärkt überwachten Staaten basieren. Von den 79 gemeldeten Fällen waren 36 dieser Kategorie zuzuordnen. Eine bedeutende Neuerung, wie ASIF betont: „Die geografische Risikobewertung ist zentral für eine effektive Prävention.“ Kritische Befunde wurden hierbei nicht festgestellt – keine der Meldungen führte zu einer Weitergabe an das vatikanische Justizbüro.
IOR bleibt stabiles Finanzinstitut
Das Institut für die religiösen Werke (IOR) unterlag auch 2024 einer umfassenden Aufsicht durch ASIF. Dabei wurden nicht nur wirtschaftliche Kennzahlen und Liquidität beobachtet, sondern auch neue ESG-Vorgaben (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) eingeführt. Das IOR wurde verpflichtet, künftig auch über ökologische und soziale Risiken zu berichten. Präsident Barbagallo würdigte in seinem Schreiben die „guten Ergebnisse des IOR, das sich als solide und gut organisiert bestätigt hat“.
Internationale Anerkennung durch Moneyval
Eine weitere Bestätigung der Fortschritte kam 2024 vom Europarat. Das Komitee Moneyval bewertete im Rahmen des 5. Evaluationszyklus die juristische Angleichung des Vatikans an die internationalen Standards der FATF (Financial Action Task Force) als durchweg positiv. Besonders die Empfehlungen zu Korrespondenzbanken, Geldtransfers und Transparenz juristischer Personen wurden als „vollständig oder weitgehend erfüllt“ eingestuft. Insgesamt wurde eine hohe oder vollständige Konformität bei 35 von 39 FATF-Empfehlungen festgestellt.
Papstnahe Finanzethik mit konkreten Ergebnissen
In seinem Vorwort hob Präsident Barbagallo auch zwei zentrale Errungenschaften hervor: Die Fähigkeit der Behörde, Finanzströme kriminellen Ursprungs zu identifizieren, sowie die Unterstützung vatikanischer Institutionen bei der Prävention möglicher Missbräuche. Die enge Kooperation mit nationalen und internationalen Stellen unterstreiche das Engagement des Vatikans, seine Finanzethik im Geiste der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu leben.