Templer - Blog

Steuern auf nicht genutzten Kreditrahmen?

Steuern zahlen auf nicht genutzten Kreditrahmen? Heutzutage scheint die staatliche Steuergier alles möglich zu machen:

Uns liegen Warnungen aus dem Bankensektor vor, dass sogar nicht genutzte Kreditrahmen als „Guthaben“ gewertet werden und ebenfalls teilenteignet werden könnten.

Wenn Sie beispielsweise bei Ihrer Bank einen Kreditrahmen von 100.000 Euro und diesen mit 10.000 Euro ausgenutzt haben, könnten die verfügbaren 90.000 Euro als Guthaben gewertet werden.

Ihrem Konto wurden dann bei 10% „Sonderabgabe“ = Enteignung, 9.000 Euro abgebucht werden – ohne ihre Zustimmung und „an einem Wochenende“

(Siehe Zitat des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble: „Bankeinlagen sind eine sensible Sache. Daher macht man das am Wochenende.“

So geschah es dann auch anno 2013 bei der Teilenteignung von Bankkunden in Zypern.

Die EU verrät damit aber auch die Zusage einer „Einlagensicherung“, denn diese wird nur bei einer Bankenpleite schlagend – nicht aber bei staatlich diktierten „Sondersteuern“!

Schreibe einen Kommentar