Wenn der Fiskus den Verstand verliert
Französischer Wirt soll zahlen, weil Gäste Gläser zurückbringen
Frankreich – das Land des guten Essens, des Weins, der Kultur… und offenbar auch absurder Steuerbürokratie. Ein Fall aus der französischen Provinz sorgt derzeit für ungläubiges Kopfschütteln – nicht nur bei Gastronomen.
Ein Wirt, der einfach nur seinen Job machte, landete vorübergehend im Gefängnis. Der Vorwurf: Schwarzarbeit. Die Beweise: Seine Gäste brachten ihre leeren Gläser selbst zur Theke zurück. Was für viele als höflich oder einfach nur praktisch gilt, interpretierte das französische Finanzamt auf seine ganz eigene Weise – nämlich als „arbeitnehmerähnliches Verhalten“. In den Augen des Fiskus waren die Gäste also nichts anderes als inoffizielle Mitarbeiter.
Der Wahnsinn hat Methode
Was für Außenstehende wie ein schlechter Witz klingt, ist trauriger Ernst: Das Finanzamt forderte von dem Wirt über 9.000 Euro an Sozialabgaben nach. Die Begründung: Wer Gläser zurückträgt, handelt im Sinne des Betriebs – und sei damit wie ein Angestellter zu behandeln. Und für jeden dieser „Mitarbeiter“ seien natürlich Sozialabgaben fällig.
Der Wirt, der ohnehin nur ein kleines Lokal betreibt, war fassungslos. Die Idee, dass seine Gäste ihm einfach nur helfen wollten und sich nicht auf magische Weise in Kellner verwandelten, schien bei den Behörden keinen Anklang zu finden. Kurzzeitig saß er sogar in Haft – ein drastischer Schritt für ein Verhalten, das in jedem Biergarten als völlig normal gelten würde.
Bürokratie außer Kontrolle?
Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf das, was passiert, wenn Bürokratie sich von gesundem Menschenverstand abkoppelt. Natürlich ist Steuerkontrolle notwendig – doch hier wurde ein geistiger Purzelbaum geschlagen, der jegliche Relation vermissen lässt. Statt gegen echte Steuervermeidung oder illegale Beschäftigung vorzugehen, wird ein Gastwirt drangsaliert, dessen einziges „Verbrechen“ es war, hilfsbereite Gäste zu haben.
Ein Einzelfall?
Leider nein. Immer wieder gibt es in Frankreich und anderen europäischen Ländern Berichte über groteske Auslegungen von Steuervorschriften, bei denen man sich fragt, ob das Recht wirklich noch dem Gerechtigkeitsempfinden folgt. Der Fall des Wirts ist nur ein besonders anschauliches Beispiel für das Auseinanderklaffen von Realität und Verwaltungspraxis.
Fazit: Gastfreundschaft als Risiko?
Wer hätte gedacht, dass freundliche Gäste zur Gefahr für die Buchhaltung werden können? Der Fall zeigt: In einer Welt, in der sogar Glasrückgabe kriminalisiert wird, brauchen wir mehr gesunden Menschenverstand – nicht weniger. Vielleicht ist es an der Zeit, dass der Fiskus ein Glas Wein zur Entspannung braucht. Selbstverständlich zurückgebracht – aber bitte ohne soziale Konsequenzen.