⚔️ Der Komtur im Templerorden
Komtur war die Bezeichnung für ein Ordensmitglied, welches die Verantwortung für eine Niederlassung und die damit in Verbindung stehenden Besitzungen übertragen bekommen hatte. Sowohl Ritter als auch Servienten konnten dieses Amt bekleiden. Seine Hauptaufgabe bestand in der Bewirtschaftung bzw. Verteidigung des anvertrauten Hauses mit seinen Besitztümern und die Leitung des monastischen Lebens der Brüder dort. Der Komtur hatte den Vorsitz über das Hauskapitel, auf dem zum Beispiel die Strafen für diverse Verfehlungen gestgelegt wurden. Meist fand die Ernennung zum Komtur während eines Provinzialkapitels der jeweiligen Ordensprovinz statt, aber in Ausnahmefällen konnten Komture auch außerhalb des Kapitels ernannt, versetzt oder abgesetzt werden. Anders als im Deutschen Orden, wo die Ämter jährlich zur Verfügung gestellt werden mußten, gab es bei den Templern eine solche Vorschrift nicht. Zwar fanden keine Ernennungen auf Lebenszeit statt, doch hatten manche Brüder den Komtursposten über viele Jahre inne. Ein Komtur konnte auch die Gewalt über mehrere Häuser ausüben, entweder, weil diese seinem Haus jurisdiktionell unterstanden, oder aber, falls dort aus irgendwelchen Gründen kein Amtsträger eingesetzt werden konnte. Eine gerade Karrierelinie gab es nicht. Ehemalige Komture konnten sich durchaus auf einfachen Posten eines Hauses wiederfinden, und dies nicht als Betrafung. Manche Komtureien wurden offenbar auch über einige Jahre vakant gelassen, da die Einkünfte aus diesen dann dem Provinzmeister zufielen. Ein Komtur konnte auch mehreren Ordenshäusern vorstehen.
Die Ordensregel in ihrer französischen Erweiterung unter § 132-135 legt fest, daß ein Hauskomtur vier Pferde zu seiner Nutzung haben soll, sowie zwei Knappen zu deren Pflege und sonstiger Unterstützung. Genau geregelt ist an dieser Stelle auch, welchen anderen Amtsträgern des Ordens ein Komtur wieviel Geld (bzw. sonstige Güter) übereignen darf. Neue Gebäude zu errichten, sei es aus Fachwerk oder aus Stein, war einem Komtur ohne vorherige Erlaubnis des Meisters bzw. des Provinzmeisters nicht erlaubt; er durfte jedoch Reparaturen bestehender Gebäude veranlassen.
Für Hauskomture sind die Bezeichnungen preceptor und comandator, aber auch magister belegt. Der Komtur des bedeutenden Ordenshauses von Piacenza wird sogar einmal granmagister genannt (Bellomo, 111).