Die „Frau“ des Kardinals bleibt in Haft
Unterdessen muss die auf Veranlassung des Vatikan festgenommene frühere Geschäftspartnerin von Becciu, Cecilia Marogna, in Haft bleiben. Medienberichten zufolge lehnte ein Gericht in Mailand es wegen Fluchtgefahr ab, sie auf Kaution freizulassen. Marogna soll von Becciu für diplomatische Dienstleistungen sowie humanitäre Projekte mehrere Hunderttausend Euro erhalten haben, das Geld aber großenteils für private Luxusgüter verwendet haben.
Der vatikanische Staatsanwalt, der den im Herbst 2019 bekanntgewordenen Finanzskandal im Staatssekretariat untersucht, hatte einen internationalen Haftbefehl gegen Marogna ausgestellt. Über eine etwaige Auslieferung der italienischen Staatsbürgerin an die Justiz des Vatikanstaates muss die italienische Justiz entscheiden.
