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Legaler, steuerfreier Daueraufenthalt in Thailand möglich

Wenn man die Fläche des Landes und die Anzahl der Touristen in Relation setzt, dann ist Thailand das beliebteste Reiseland der Welt. Rund 40 Mio Menschen besuchen jedes Jahr dieses schöne Land des Lächelns. Viele verfallen seinem Charm und bleiben. Die Einwanderungsbehörde bietet hier ein interessantes Spezial-Visum an, das steuerfreien Daueraufenthalt ermöglicht.

Wer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen westlichen Ländern nach Thailand einfliegt, bekommt von der Immigration am Flughafen einen „Visa on Arrival“-Stempel in den Pass. Man kann also ohne Visum einreisen und darf 30 Tage bleiben (das Gleiche gilt bei Einreise auf dem Landweg). Der Pass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Das Standardvisum oder „Visa on Arrival“ lässt sich problemlos für eine kleine Gebühr in einem der zahlreichen Immigration Offices auf 60 bzw. 90 Tage verlängern.

Das Tourist Visa beantragt man vor Reiseantritt bei der thailändischen Botschaft seines Heimatlandes. Das gibt es in 2 Versionen:

  • Visum für eine einmalige Einreise mit 60 Tagen Aufenthalt für 30 Euro.
  • Visum für eine mehrmalige Einreise (Multiple Entry) mit Aufenthalten von jeweils 60 Tagen pro Einreise (Gültigkeit 6 Monate) für 150 Euro. Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000 Euro.

Beachten Sie bitte, dass die thailändischen Visa-Bestimmungen vergleichsweise häufig geändert werden; erkundigen Sie sich daher immer bitte vorab im Internet (z.B. Thai-Botschaft in Deutschland).

Daneben gibt es unter anderem noch folgende Visa (Achtung: ab einem Aufenthalt von 180 Tagen entsteht hier eine Steuerpflicht in Thailand):
Non-Immigrant-O-Visa S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)
Non-Immigrant-O-Visa M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)
Non-Immigrant-O-Visa A: (365-Tage-Aufenthalt). Rentner müssen einen Rentenbescheid mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro netto vorlegen. Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro.
Außerdem gibt es noch Business-, Studenten- und Rentner-Visum, die uns aber hier nicht weiter interessieren sollen (näheres dazu hier).

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