Das Gespenst der alten Republik
Der Leser mag sich vielleicht noch erinnert – und du, Österreich, solltest dich erinnern.
Vor etwa 50 Jahren war es noch üblich, dass die Polizei in Wien mit Prügelei zu Geständnissen gekommen ist. Die Verdächtigten wurden dann dementsprechend zerschunden in die Haftanstalt für Untersuchungshäftlinge eingeliefert. Aber das störte damals niemand.
Auch den Arzt nicht, der üblicherweise auf 4 Meter Entfernung eine „Untersuchung“ vornahm, wahr doch der Grund verständlich. Die Verdächtigen sind alle entweder über die Stiegen gefallen oder gegen Kasten gelaufen oder sonst auf eine ungewöhnliche weise gestürzt.
Nun das war noch die Zeit in der die Staatsanwaltschaft Gefälligkeitsgutachten bestellen konnte. Und zwar beim Sachverständigen Dr Heinrich Gross. Er war in der NAZI-Zeit ein Mörder. Er kam im November 1940 an die „Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“, wo er zunächst an der „Disziplinierung“ von „psychopathischen“ und „erbkranken“ Kindern durch sogenannte „Speibinjektionen“ und dann auch am Euthanasie-Programm der NS-Machthaber beteiligt war.
Es kam aber nie zu einer Verurteilung, offensichtlich stand unter dem Schutz der Staatsanwaltschaft, die dafür je nach Wunsch Gutachten bekam. „Also eine Hand wäscht die Andere“: Und als man es nichts mehr vertuschen konnte, war der Mann nicht mehr verhandlungsfähig.
Diese Vergangenheit ist nicht tot – sie ist nur still.
Und in Hirtenberg, (Beitrag von gestern) wurde sie wieder hörbar.
Überlastung ist keine Ausrede – sie ist ein Alarm
Ja, es gibt zu viele Häftlinge und zu wenige Justitzwachebeamte. Nun ich glaube da könnte man Abhilfe schaffen, Nach dem Präsident des Straflandesgericht Wien werden Menschen, die in einen Supermarkt eine Flasche Wein gestohlen haben, wenn sie vorbestraft sind zu 6 bis 8 Monaten Haft verurteilt.
Wir bezweifeln, dass das irgend einen Sinn hat. Es sei den es ist Winter und der Häftling hat kein Quadier. Dann hilft es den Häftling.
Wegen eines Schadens von etwa 4 € verpflegt der Staat den Häftling dann 8 Monate lang. Kosten für den Staat ohne Ermittlungs- und Verhandlungskosten etwa 50.000 €. Naja, wenn sich der Staat das leisten will.
Ein Templer würde sagen:
Das Gefängnis sollte ein Ort sein, wo Ordnung wiederhergestellt wird. Doch oft wird es nur ein Ort, wo Elend verwaltet und Gewalt weitervererbt wird.
Wenn der Staat für 4 Euro Schaden 50.000 Euro Haftkosten trägt, aber keine ausreichenden Plätze für psychisch kranke Menschen in Behandlungseinrichtungen schafft, dann stimmt die Priorität nicht.
