✠✠✠✠✠✠ ASTO TEMPLER-BLOG ✠✠✠✠✠✠

Ihr Geld sollte niemand was angehen …

… aber unser geliebter Staat sieht das anders.

Bereits am 1. April 2003 hat man Ihnen das Bankgeheimnis weggenommen. Seit diesem Zeitpunkt sind alle Banken, Versicherungen, Fonds usw. gesetzlich verpflichtet, die Kontostammdaten an die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zu melden.

Ursprünglich hatten vor allem Vollstreckungsbeamte des Finanzamts das Kontenabrufverfahren genutzt, um Guthaben säumiger Steuerzahler aufzuspüren.
Doch die Nutzungsweise hat sich inzwischen grundlegend geändert: Die BaFin erteilt vielen anderen Ämtern und Behörden bereitwillig Auskunft: Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Sozialamt, Krankenkasse, Agentur für Arbeit usw.
Wurden im Jahr 2004 knapp 40.000 Anfragen bearbeitet, so waren es in 2011 schon fast 100.000 und in 2016 sogar 358.228. Tendenz: weiter steigend…
Ausländische Bankverbindungen sind in der Zentraldatei der BaFin (Deutschland) aber nicht gespeichert.
Wenn Sie jetzt etwas aufgeatmet haben sollten, muss ich Sie gleich wieder erschrecken: Papa Staat ist fleißig dabei, mit immer mehr Staaten Abkommen zu schließen, die ihm auch tiefe Einblicke in Auslandskonten sichern.
Vor allem kämpft die OECD schon seit Jahren für einen allgemeinen Informationsaustausch in Steuersachen. Teils mittels Überzeugung, teils mittels Erpressung werden daran ab 2017 oder 2018 über 100 Staaten teilnehmen.

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