Templer - Blog

Die neue #Geeignetheits-Prüfung

Der deutsche Gesetzgeber hat einen Vogel abgeschossen… Sie werden es kaum glauben.

Zur Verdeutlichung erst ein paar Beispiele:
• Stellen Sie sich vor, Sie wollen bei Ihren Bäcker Brötchen holen, aber der unterzieht Sie erst einer Prüfung, ob Sie nicht gegen Mehl oder Gluten allergisch sind, und warnt Sie, dass Zucker schädlich ist, bevor er Ihnen seine Backwaren verkauft…
• Oder Ihr Metzger checkt anhand eines Fragebogens Ihren Gesundheitszustand und Ihre Kenntnisse bezüglich Lebensmittel. Von Grillgut müsste er von Gesetzes wegenganz abraten…
• Um es noch mehr auf die Spitze zu treiben: In Restaurants, Pizzerias oder
Dönerläden müsste das Beratungsgespräch protokolliert werden…

Genau das verlangt der Gesetzgeber seit 2018 von den Banken: Vor der eigentlichen Anlageberatung muss erst eine „Geeignetheitsprüfung” erfolgen (warum wurde dafür eigentlich ein neues Wort erfunden? Wäre „Eignungsprüfung” nicht gut genug gewesen?). Damit soll geprüft werden,
• wie Ihre finanzielle Situation ist;
• ob Sie Kenntnisse oder gar Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften aller Art haben;
• ob Ihre finanzielle Lage mögliche Verluste verkraften kann;
• welches Ihre Anlageziele sind;
• wie hoch Ihre Risikotoleranz ist.

Gut möglich, dass derjenige, der Sie da finanziell auf Herz und Nieren prüft, viel jünger und unerfahrener ist als Sie, weniger verdient als Sie und kein Vermögen hat. Trotzdem müssen Sie sich quasi bewerben…
Auf alle Fälle aber wird die Kapitalanlage noch ein ganzes Stück komplizierter und durch den Mehraufwand teurer.

Wird die Beratung durch das Gesetz besser? Wohl kaum. Um sich vor später
prozessierenden Kunden zu schützen, wird die Bank nur eigene konservative Anlagen empfehlen. Fremde Finanzprodukte und renditestarke Anlagen wird es kaum noch geben.

Den Verbraucherzentralen geht das übrigens alles nicht weit genug: „Durch fehlende Standards können Berater die Geeignetheit in der Erklärung so begründen, wie sie es für richtig halten.”

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