Templer - Blog

Wo muss die religiöse Toleranz enden?

Auf jeden Fall dort, wo sie gegen das Grundgesetz, die Verfassung verstösst. Nicht alles darf den Religionen erlaubt sein, da der Staat eine Fürsorgepflicht dem Bürger gegenüber hat.

Damit sind die orthodoxen Juden ebenso gemeint wie die orthodoxen Muslime.

Die Grundgesetzwidrigkeit des weit verbreiteten orthodoxen Islam wird speziell an folgenden Punkten deutlich:

– Der Islam gestattet nicht die freie Wahl der Weltanschauung. Der Austritt aus dem Islam ist verboten und wird mit der Todesstrafe, zumindest sehr harten Strafen geahndet. Dieser Anspruch widerspricht der im Grundgesetz verbürgten Glaubensfreiheit, die auch die Ablehnung jeder Religion erlaubt.

– Der Islam weist der Frau eine untergeordnete Rolle zu. Sie hat sich dem Mann unterzuordnen, darf bei Ungehorsam geschlagen werden und ist bei Erbschaftsfragen extrem benachteiligt. Diese im Koran verankerte Rolle der Frau widerspricht der Gleichberechtigung der Geschlechter und ist daher verfassungswidrig.

– Die Existenz einer durch die Scharia begründeten Paralleljustiz untergräbt das in den westlichen Ländern verfassungsrechtlich verankerte Straf- und Gewaltmonopol des Staates. Sog. Friedensrichter in den vielen muslimischen Parallelgesellschaften in Deutschland regeln nicht nur zivilrechtliche Streitigkeiten, sondern ziehen immer mehr auch strafrechtlich zu verfolgende Delikte an sich und unterlaufen so die staatliche Verfolgung und Sanktionierung strafrechtlich relevanter Vorgänge.

Ebenso gerundgesetzwidrig ist das orthodoxen Judentum. In Israel wurde dadurch ein eigener Staat aufgebaut, der sich nicht mehr an die staatlichen Gesetze hält. Menschen die diese Gemeinschaften verlassen wollen werden bedroht und zum Selbstmord gezwungen.

Dazu zwei Filme:


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