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Sexuelle Nötigung im Vatikan?

Ein deutscher Priester hat Anklage gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten im Staatssekretariat erhoben, weil dieser ihn sexuell bedrängt und genötigt haben soll. Foto: Evandro Inetti via www.imago-images.de (www.imago-images.de)
In Eichstätt hat am Montag eine erste Anhörung wegen der im Februar 2019 aufgekommenen Vorwürfe gegen einen Diözesanpriester und Prälaten des Bistums stattgefunden, bei denen es um sexuelle Nötigung geht, zu der es im vatikanischen Staatssekretariat gegen einen ihm unterstellten Mitarbeiter der Kurie gekommen sein soll. Der Münchener Strafrechtler Alexander Stevens, der zusammen mit der römische Kirchenrechtsanwältin Laura Sgrò die rechtliche Vertretung des mutmaßlichen Opfers übernommen hat, war eigens in die Altmühlstadt gereist, um mit Medienvertretern zu sprechen und Hintergründe auszuplaudern.

Sein Mandant, ebenfalls ein deutscher Priester, habe Anklage gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten im Staatssekretariat erhoben, weil dieser ihn sexuell bedrängt und genötigt haben soll. Ein Trumpf in der Hand von Anwalt Stevens: Seit November 2019 liegt eine eidesstattliche Erklärung eines weiteren Priesters vor, der in dem fraglichen Zeitraum – es geht ungefähr um die Jahre 2000 bis 2006 – ebenfalls im Staatssekretariat gearbeitet hat und mit dem Beschuldigten im gleichen Palazzo wohnte. Mehrfach, so heißt es in der eidesstattlichen Erklärung, die der „Tagespost“ vorliegt, habe ihn der deutsche Prälat zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Die Gegenseite war am Montag ebenfalls in Eichstätt anwesend. Vor der etwa fünfstündigen Anhörung, in der das vermeintliche Opfer vor einem vom Bistum bestellten Ermittler ausführlich zu Wort kommen konnte, präsentierte sich die Anwältin des beschuldigten Prälaten, Nicole Lehmbruck, den Medienvertretern. Doch auch Lehmbruck hat einen Trumpf in der Hand. Sie kann darauf verweisen, dass gegen den Beschuldigten bisher kein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Anwältin wörtlich: „Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt führt lediglich ein Vorermittlungsverfahren. Auch nach inzwischen bald eineinhalb Jahren Ermittlungstätigkeit mit zahlreichen Zeugenvernehmungen hat die Staatsanwaltschaft bis heute noch nicht einmal einen Anfangsverdacht in Bezug auf unseren Mandanten festgestellt.“

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