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Keine Schenkungsteuer …

… auf Zuwendungen ausländischer Stiftungen! Erfolgt die Zuwendung einer ausländischen Stiftung an deutsche Begünstigte im Einklang mit der Stiftungssatzung, fällt keine Schenkungsteuer an. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ob der Satzungszweck überschritten wurde, darf der Fiskus indes nur eingeschränkt prüfen, so die Richter. Urteil vom 03. Juli 2021 (Az. II R 6/16).

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