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Wieder ist ein deutsches Gesetz gesetzwidrig!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Ein lange erwartetes Urteil, das rechtliche und politische Folgen nach sich ziehen wird.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof nach seinem wegweisenden Urteil von 2020 erneut klargestellt, dass die vorsorgliche Speicherung dieser sensiblen Informationen nur für den Fall, dass sie einmal nützlich sein könnten, rechtswidrig ist.

Das deutsche Gesetz aus dem Jahr 2015, das die Speicherung dieser Informationen erlaubte, ist damit passé. Obwohl es wegen der rechtlichen Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr angewendet wurde, steht nun fest, dass es in dieser Form auch nicht zur Geltung kommen kann.

Wenn überhaupt, ist eine neue Regelung notwendig, die die Vorgaben des EuGH aus dem heutigen Urteil beachtet. Denn hier haben die Luxemburger Richterinnen und Richter deutlich gemacht, dass eine Speicherung der sensiblen Informationen nur in sehr eng umgrenzten Ausnahmefällen angeordnet werden darf.

Mit wem ich gestern telefoniert habe, in welcher Funkzelle ich währenddessen eingeloggt war und wie lange der Anruf gedauert hat – diese Informationen darf der Staat nicht einfach vorsorglich speichern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.

Denn wer diese Informationen über mich hat, kann sich unter Umständen ein Bild über meine Gewohnheiten und meine Persönlichkeit machen und damit viel über mein Privatleben herausfinden. Ein Eingriff in die Privatsphäre also, der nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.

Drastischer Eingriff in Privatsphäre
Diesen Eingriff in die Privatsphäre erlaubte aber das deutsche Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, über das der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Nach dem Gesetz sollten Informationen darüber, wer wann mit wem wo telefonierte und wer über welche IP-Adresse im Netz surfte, vorsorglich gespeichert werden können.

Für den Fall, dass die Informationen zur “Bekämpfung schwerer Kriminalität” oder zum “Schutz der nationalen Sicherheit” einmal gebraucht würden, sollten sie einfach aus der Schublade geholt werden können. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein hilfreiches Mittel, doch Datenschützer und Telekommunikationsanbieter schlugen Alarm.

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