Templer - Blog

Business Insider Deutschland

Ein paar Minuten länger in der Mittagspause bleiben, noch
eben mit den Kollegen eine Zigarette rauchen oder kurz
noch eine Kaffeepause machen? Das könnte euch unter
Umständen den Job kosten. So heißt es in einem neuen
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.

In dem Fall geht es um eine Putzkraft, die sich zum
Arbeitsbeginn in ihrem Betrieb eingestempelt hatte und
später im gegenüberliegenden Café einen Kaffee trinken
ging. Für ihre Pause stempelte sie sich allerdings nicht
wieder aus. Darauf von ihrem Chef angesprochen, leugnete
die Arbeitnehmerin ihr Verhalten allerdings. Erst, als ihre
Führungskraft ihr ein Beweisfoto zeigte, gab sie zu, sich
nicht ausgestempelt zu haben. Die Folge: Eine fristlose
Kündigung.

Die Frau, die zu 100 Prozent schwerbehindert ist, verklagte
ihren Arbeitgeber. Immerhin sei es ein einmaliges Vergehen
gewesen, so ihre Argumentation. Das Arbeitsgericht ging
damit jedoch nicht mit: Es entschied, dass die Kündigung
rechtmäßig ist. Missbrauchen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer die Stempeluhr, sei eine fristlose Kündigung
gerechtfertigt. Auch das Verhalten nach der Tat spielte eine
Rolle: Da die Putzkraft ihren Chef angelogen hatte, wertet
das Gericht den Betrug als besonders schwerwiegend.

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