Templer - Blog

Der “Corona Knast” ist gesetzwidrig.

Durch den Erlass in Österreich kann man das Grundgesetz nicht ausser Kraft setzen. Es gilt auch in Krisenzeiten. Die Formulierung des Erlasses ist unglücklich gewählt und verfassungswidrig. Wenn nicht einmal klar ist, was “öffentliche Orte” sind. Es gibt öffentlichen Raum, oder öffentliche Plätze aber “Öffentliche Orte” gibt es bisher nicht.

Wir dürfen jetzt also Baumärkte die grösser als 400 m2 sind, besuchen.
Aber eine Demo mit 3 Personen und vorgeschriebenen Abstand wurde von der Wiener Polizei untersagt.
Da scheint schon ein bisschen Polizeistaat durch. Metternich würde sich freuen!

Bundeskanzler Kurz hatte am Dienstag klar gemacht, dass er keine Reparatur der eilig beschlossenen Gesetze und Verordnungen, die möglicherweise nicht verfassungskonform sind, plant, weil diese ohnehin nicht auf Dauer gelten sollen.
Bis eine Überprüfung durch die Höchstgerichte stattgefunden habe, “werden sie nicht mehr in Kraft sein”, so Kurz.

Mit der Verfassung, der Grund- und Freiheitsrechten muss jeder von uns und ganz besonders ein Regierungschef sorgsam umgehen.

“Wer einkaufen gehen darf, muss auch demonstrieren dürfen, schrieb zuletzt ein deutscher Jurist in der Zeitung “taz”. Das eine sei jedenfalls nicht unwichtiger als das andere.”

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