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Das Bankkunden-Enteignungsgesetz

Du hast kein Problem damit, wenn deine Bank in Zahlungsschwierigkeiten gerät, denn du vertraust auf die gesetzliche Einlagenversicherung von 100.000 Euro pro Konto und pro Kunde? Dann kennst du wohl SAG nicht, das schlimme Sanierungs- und Abwicklungsgesetz.

Als 2008 die Hypotheken- und Subprime-Krise in den USA ausbrach, geriet die große US-Bank Lehman Brothers in die Insolvenz. In der Folge entstand die weltweite Finanzkrise, die praktisch bis heute anhält.

Während in der Anfangszeit der Finanzkrise Banken, die sich verspekuliert, um nicht zu sagen, verzockt hatten, mit Steuergeldern gerettet wurden, ist dies heutzutage den Wählern nicht mehr vermittelbar. Doch man mutet ihnen, die sie ja alle über Bankkonten verfügen, viel Schlimmeres zu: das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Es kommt künftig EU-weit zur Anwendung, wenn eine Bank in Schieflage gerät und saniert werden muss. Ja, es kommt auch dann zur Anwendung, wenn das Institut wegen hoffnungsloser Überschuldung abgewickelt und aufgelöst werden muss. Weil dabei auf die Kundengelder zugegriffen werden wird, ist es also ein Bankkunden-Enteignungssetz. Von wegen gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro…

Welche Konten sind betroffen? Praktische alle Privatkonten und Firmenkonten. Sogar Treuhandkonten von Notaren, Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern können zur Rettung herangezogen werden, ebenso wie die Konten von Lebensversicherern, der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, sowie auch die Konten der Finanzbehörden. Alle werden rasiert! Doch das ist noch nicht alles:

Die unbekannte Falle im SAG
Im Falle einer Sanierung oder gar Abwicklung einer Bank werden nicht nur Guthaben und Einlagen herangezogen, sondern auch nicht ausgeschöpfte Dispolimits und Kontokorrentrahmen.
Wer also z.B. 3.000 Euro Guthaben auf seinem Girokonto hat und einen nicht genutzten Dispo von 2.000 Euro, kann gemäß SAG mit 5.000 Euro haftbar gemacht werden. Es wird also nicht nur das Guthaben enteignet, sondern obendrein noch 2.000 Euro Schulden draufgepackt.

Während ein normaler Bankkunde das wohl noch verkraften kann, droht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben eine große Gefahr. Denn für ihren Geschäftsbetrieb brauchen sie oft 100.000 Euro oder ein Mehrfaches an Kontokorrentkredit. Wenn der nicht ausgeschöpfte Teil aber enteignet wird und dadurch plötzlich Schulden in gleicher Höhe entstehen, sind viele Betriebe damit am Ende und müssen selbst Insolvenz anmelden.

Um in einem solchen Fall das Schlimmste zu verhindern, sollte man Kontokorrentkredite auf das unbedingt notwendige Minimum reduzieren und auch die dafür hinterlegten Sicherheiten verringern.

Weil dieses Gesetz so ungeheuerlich ist, verwundert es nicht, dass es am 10.12.2014 zur Unzeit spät nachts vor einem fast leeren Plenum des Bundestages verabschiedet wurde. Der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert soll an diesem Tag gesagt haben, dass
der Staat ein Interesse daran habe, dieses Gesetz möglichst geheim zu halten.

Doch selbst wenn deine Bank nicht in finanzielle Schieflage geraten sollte, droht ihr Gefahr. So wie auf staatlicher Ebene der ESM (der Europäische Stabilitäts-Mechanismus) nichts anderes ist als eine Umverteilung von reichen zu armen Ländern, so soll auch auf Banken-Ebene mit EDIS Geld umverteilt werden. EDIS steht für „European Deposit Insurance Sceme“, also Europäische Einlagensicherung.

Mit anderen Worten: Wenn eine Bank z.B. in Italien oder Griechenland gerettet werden muss, dann sollen andere nationale Einlagensicherungssysteme (beispielsweise die deutsche) einspringen! EDIS ist noch nicht beschlossen, aber der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) machte sich dafür stark – statt deutsche Bürger zu schützen. EDIS wird kommen, es ist nur eine Frage der Zeit…

Die Lösung für dich als Bankkunde
Die oben genannten Gefahren drohen in der Europäischen Union.
Folglich musst du zum Schutz deines Kapitals und Vermögens Konten und Depots im Nicht-EU-Ausland in Erwägung ziehen. Oder FinTech-Unternehmen, für die die Banken-Gesetze nicht gelten (die aber trotzdem zum rechtlichen Schutz der Kunden der jeweiligen nationalen Bankenaufsicht unterstehen). Sie können fast alles, was Banken können, ohne Banken zu sein.

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