Das Obergericht hält einen Zürcher Bezirksrichter in Sachen Klimademonstranten für befangen
Er hatte im September angekündigt, Aktivisten konsequent freizusprechen. Auch unbewilligte Demos stünden unter dem Schutz der Versammlungs- und der Meinungsäusserungsfreiheit. Nun entschied das Obergericht: Dem Richter fehle es an der gebotenen Distanz. Er sei anscheinend nicht bereit, rechtliche Argumente aller Parteien zu prüfen