Templer - Blog

Fiskus nimmt Influencer, Blogger, YouTuber, Podcaster und Affiliate-Marketer aufs Korn

Deutschlands Fiskus verlangt nicht nur mit die höchsten Steuersätze der Welt, sondern ist sicherlich auch eine der effektivsten Finanzverwaltungen. Das Steuernetz und die Kontrollmöglichkeiten werden immer engmaschiger. Nun nehmen sich die Finanzämter verstärkt die Influencer vor. In der Tat scheint hier die Steuermoral nicht besonders hoch entwickelt zu sein, weshalb der BMF (Bundesministerium der Finanzen) nun “Nachhilfe” gibt in Form eines neuen Leitfadens.

Denn vielen Influencern, Bloggern, YouTubern, Podcastern und Affiliate-Marketern scheint nicht bewusst zu sein, was da alles als Einnahme gilt. Was die Social-Media-Stars als Geschenke von Unternehmen betrachten, sind für den Fiskus praktisch alles zu versteuernde Einnahmen, egal ob Hotelübernachtung oder Testurlaub, Mode-Accessoires oder Technik-Neuheiten.

Was für Social-Media-Akteure als Hobby begann, kann im Laufe der Jahre hübsche Einnahmen generieren, die – bei entsprechender Reichweite – einen etwaigen Vollzeitjob ersetzen können. Denn entsprechende Unternehmen können über Influencer mit zehntausenden und mehr Followern Zielgruppen-genauer werben und haben weniger Streuverlust als bei TV-Spots oder Plakatwerbung. Und günstiger ist es wohl auch, während auf der anderen Seite erfolgreiche, einflussreiche Influencer auch schon mal für einen Post mit einem 4- oder 5-stelligen Betrag honoriert werden.

Der Hauptirrtum der meisten SM-Akteure ist scheinbar, dass nur Geld versteuert werden muss. Doch auch für kostenlose Sachzuwendungen in Form von Produkten und Dienstleistungen aller Art ist Umsatzsteuer abzuführen!

Wer das nicht macht, geht ein Risiko ein, das die eigene Existenz vernichten kann. „Schnell wird aus einem Influencer ein Insolvenzer“, meint Steuerberater Jens Mansholt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO DPI. Denn: „Wer über Jahre hinweg immer wieder Produkte zugeschickt bekommt oder Hotels nutzt, ohne dafür etwa Umsatzsteuer abzuführen, für den kann es ein schmerzhaftes Erwachen geben.“ Schließlich müssen nicht nur Steuern für die entsprechenden Jahre nachgezahlt werden, sondern es fallen auch Zinsen und Säumniszuschläge an. Im schlimmsten Fall sogar Geld- und Freiheitsstrafe.

Vor den Finanzbehörden können Influencer, Blogger, YouTuber, Podcaster und Affiliate-Marketer praktisch nichts verheimlichen. Zu leicht lassen sich ihr Einfluss und ihre Reichweite recherchieren – und schätzen. Und Finanzamt-Schätzungen sind immer grob überzogen.

Außerdem bekommt der Sachbearbeiter jederzeit vollständig Auskunft von den jeweiligen Geschäftspartnern bezüglich der Sach- und Geldzuwendungen.

Der jährliche Grundfreibetrag beträgt auch bei den Internet-Akteuren 9.408 Euro (ab 2021: 9.744 Euro – bei Verheirateten jeweils das Doppelte). Übersteigen die Einkünfte diesen Betrag, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden und es können Einkommensteuer und Umsatzsteuer fällig werden, gegebenenfalls auch Gewerbesteuer – Näheres dazu im Leitfaden, siehe Link unten.

TIPP
Steuerexperte Mansholt gibt Influencern den guten Rat, der vieles erleichtert. Und zwar sollte man nichtfinanzielle Zuwendungen pauschal durch den Auftraggeber versteuern lassen: „Wer das dokumentieren kann, ist auf der sicheren Seite.“

Zum Steuerleitfaden des BMF für Influencer

Schreibe einen Kommentar