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Jeder Bürger zahlt 700.000 € Steuern

Ein heute 40-Jähriger, der 6o.ooo Euro verdient und mit 25 Jahren in den Beruf eingestiegen ist, zahlt bis zur Rente rund 7oo.ooo Euro Steuern. Das ist eine grobe Schätzung, jedoch verdeutlicht sie, was der Einzelne für das Gemeinwohl leistet. Wer viel spendete, galt in früheren Zeiten als Mäzen. Er war hoch angesehen. Wer viel Steuern zahlt, gilt heute als „Besserverdiener“. Dass ihm bis zu 50 Prozent seines Einkommens weggenommen und umverteilt werden, gilt als selbstverständlich. Respekt oder gar einen Vertrauensvorschuss erhält er dafür nicht.
Im Gegenteil: Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, dem droht Verspätungszuschlag und Zwangsgeld. Ein Säumniszuschlag wird erhoben, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Und wer die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung versäumt, dem drohen Geldstrafen bis zu 25.ooo Euro.

Ganz anders beim Regierungsentwurf zum Bürgergeld. Sechs Monate lang sollen Bezieher Jobangebote und Weiterbildungskurse ohne Angabe von Gründen ablehnen dürfen. Das Ganze nennt man „Vertrauenszeit“. Zwei Jahre lang sollen sie auch dann Bürgergeld beziehen können, wenn sie ein Vermögen bis zu 6o.ooo Euro besitzen, unabhängig vom Alter. Jedes weitere Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft darf 3o.ooo Euro besitzen. Bei einer vierköpfigen Familie wären dadurch 15o.ooo Euro geschützt. Das Ganze nennt man „Schonvermögen“. Ein “Steuer-Schonvermögen” gibt es nicht.

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