Templer - Blog

Kennen Sie Ihre Risikoklasse beim Ihrem Finanzamt?

Steuererklärungen ohne Papierkram: Was in der Schweiz in vielen Kantonen schon seit längerem möglich ist, gilt nun auch für deutsche Steuerzahler.
Erstmals die Steuererklärung für 2017 kann nunmehr elektronisch, also ohne zusätzliche Belege beim Finanzamt eingereicht werden. Dort, beim Finanzamt, erfolgt die Prüfung vollautomatisch.

Aber Vorsicht, der Verlockung, es nicht so genau zu nehmen, sollte man gleichwohl nicht erliegen:

Die Computersysteme beim Finanzamt filtern nach bestimmten Risikoparametern.

So sind alle Steuerzahler in drei Risikoklassen eingeteilt:
Steuerzahler, die in den Vorjahren schon öfter mal aufgefallen sind oder (!) wo es einen Auslandsbezug gibt (Risikoklasse 1),
oder wo es zumindest kleinere Verstöße gegeben hat (Risikoklasse 2),
und eben die bisherigen Vorzeige-Steuerzahler ohne jegliche Auffälligkeiten (Risikoklasse 3).
Je nach Risikoklasse wird dann schon mal genauer überprüft und nachgefasst.

Steuerzahler, die in den letzten Jahren wegen eines Auslandskontos/Selbstanzeige auffällig geworden sind, landen hiernach – natürlich – in der Risikoklasse 1.

Schreibe einen Kommentar