Templer - Blog

So frei sind wir heute

Alles wird immer teurer. Mindestrentner bangen um ihr Überleben.
Nur der Staat hat was von der Inflation – seine Schulden werden kleiner.

Wenn sich jetzt jemand vielleicht die Mietkosten ersparen will und in einen Wohnwagen zieht, so spürt er gleich wie unfrei wir heute sind.
In Österreich ist es grundsätzlich nicht erlaubt, dauerhaft in einem Wohnwagen auf einem Parkplatz oder einem öffentlichen Gelände zu wohnen. Denn Wohnwagen gelten als bewegliche Unterkünfte und dürfen nur vorübergehend genutzt werden, z.B. auf Campingplätzen oder bei temporären Aufenthalten.
Kosten Campingplatz Wien Süd (Wohnwagen mit 2 Personen und einem Kind 1.020 € pro Monat)

Das wildes Zelten ist natürlich auch grundsätzlich verboten. Das Zelten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen und offiziellen Zeltplätzen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, z.B. im Rahmen von geführten Bergtouren oder unter bestimmten Voraussetzungen in abgelegenen Gebieten, in denen keine Schäden an Natur oder Umwelt entstehen.

Wenn man in Österreich zelten möchte, sollte man deshalb immer auf offizielle Camping- und Zeltplätze ausweichen. Dort sind die nötigen Infrastrukturen und sanitären Anlagen vorhanden und man kann sicher sein, dass man sich an die geltenden Vorschriften hält.
Kosten Campingplatz Wien Süd (Auto mit Zelt mit 2 Personen und einem Kind 900 € pro Monat)

Wenn Sie sich vielleicht in einem Gebäude über einem Weinkeller einquatieren wollen, so haben sie Pech. Das ist ganz illegal. Erst kürzlich wurde eine Familie mit Kindern von der Polizei abgeführt. Da sich das Familienoberhaupt mit einen Pfefferspray gegen die Staatsgewalt verteidigen wollte, gab es 8 Monate Haft bedingt. Die Kinder kamen nach der Verhaftung der “Illegalen” in die Führsorge. Die Polizei bezeichnete diese Familie gegenüber den Medien als Staatsfeinde. Ob Ihnen jetzt vom Staat eine Wohnung zugewiesen wird? Sonst landen sie eventuell in Zelten, die der Staat für die illegalen Flüchtlinge aufgestellt hat. Diese Zelte sind natürlich ganz legal!

Und wie ist es wenn die Frau des Mindestrentners eine Landwirtin wird?
Gemäß dem österreichischen Raumordnungsgesetz ist es grundsätzlich untersagt, Wohngebäude in der Grünland- oder Waldzone zu errichten. Ausnahmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gemacht werden, z.B. wenn das Wohnen in einem landwirtschaftlichen Gebäude aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig ist oder es sich um eine bestehende Einheit handelt, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bewohnt war.

Darüber hinaus müssen die Wohnbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Gebäudestandards, die sanitären Anlagen und die Energieeffizienz. Auch die Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften ist wichtig. Ob die vom Staat aufgestellten “Flüchtlingszelten” diesen Vorschriften entsprechen, konnte ich nicht feststellen.

Und wie ist es z.B. mit einem Geschäftslokalen. Darf man hier wohnen?
Wohnen in einem Geschäftslokal könnte unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, z.B. wenn es sich um eine temporäres Nutzung handelt, oder bei einer vorübergehenden beruflichen Veränderung oder bei einer Sanierung der eigentlichen Wohnimmobilie. In solchen Fällen kann man unter Umständen eine Genehmigung für eine vorübergehende Nutzung als Wohnraum beantragen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung von Geschäftslokalen als Wohnraum in der Regel mit zahlreichen rechtlichen und behördlichen Vorschriften verbunden ist. Insbesondere müssen die hygienischen, technischen und baulichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung erfüllt sein, um eine Genehmigung zu erhalten.

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