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Vorsicht beim Kauf des vielbeworbenen PhoneStick

Wenn große Versprechen auf viele offene Fragen treffen

Als Templer sind wir dazu aufgerufen, nicht jedes glänzende Versprechen ungeprüft zu übernehmen. Klugheit, Maßhaltung und Wahrhaftigkeit gehören zu den Tugenden, die uns gerade im täglichen Leben leiten sollen. Das gilt auch für scheinbar besonders günstige Angebote im Internet. Wer mit Angst vor verlorenen Erinnerungen, hohen Rabatten und angeblich einfachsten Lösungen wirbt, muss sich eine genaue Prüfung gefallen lassen.

RabattMax verkauft eine breite Mischung unterschiedlicher Artikel für das Auto, den Haushalt und den persönlichen Gebrauch. Eines dieser Produkte ist der sogenannte „PhoneStick“. Dieser Speicherstick soll Fotos und Videos von Smartphones, Tablets und Computern sichern. Laut Werbung müsse man ihn nur anschließen und könne anschließend mit einem einzigen Klick ein Backup durchführen – ohne App, ohne Internetverbindung, ohne Einrichtung und angeblich ohne Kompatibilitätsprobleme. Eine Angebotsseite nennt 128 Gigabyte Speicher und Platz für bis zu 60.000 Fotos und Videos. Der Preis für einen einzelnen Stick wird gegenwärtig mit 34,97 Euro angegeben.

Ein gewöhnlicher Speicherstick als technische Revolution?

Grundsätzlich ist ein USB-Speicherstick mit mehreren Anschlüssen durchaus praktisch. Bilder können damit von einem Smartphone auf einen externen Datenträger übertragen werden. Eine technische Revolution ist dies allerdings nicht. Solche Speicherlösungen werden seit Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten.

Fragwürdig wird die Darstellung dort, wo der Eindruck entsteht, der PhoneStick könne vollkommen selbstständig das gesamte Gerät durchsuchen, alle Fotos erkennen und mit nur einem Knopfdruck sichern. Ein passiver USB-Speicher kann normalerweise nicht von sich aus ein Smartphone durchsuchen. Dafür sind ein Betriebssystem, entsprechende Zugriffsrechte und meist ein Dateimanager oder eine besondere Software erforderlich. Bei einem Computer mag ein automatisches Sicherungsprogramm eingesetzt werden können; auf Smartphones gelten jedoch je nach Hersteller, Betriebssystem und Anschluss unterschiedliche Beschränkungen.

Deshalb sollte der Verkäufer genau erklären, wie diese automatische Sicherung technisch funktioniert. Wird tatsächlich keine App benötigt? Muss der Benutzer die Dateien über den Dateimanager auswählen? Werden nur Fotos und Videos oder auch Kontakte, Nachrichten und andere Daten gespeichert? Erkennt das Gerät bereits gesicherte Dateien? Können versehentlich Dateien überschrieben werden? Diese wesentlichen Fragen werden in der werblichen Darstellung nicht ausreichend beantwortet.

Besonders auffällig sind widersprüchliche Aussagen zur Speicherkapazität. Eine Angebotsseite nennt eindeutig 128 Gigabyte und bis zu 60.000 Fotos und Videos. Eine andere Seite wirbt dagegen mit „unbegrenzter Kapazität“ und behauptet, man könne so viele Dateien speichern, wie man wolle. Ein Speicherstick mit 128 Gigabyte besitzt selbstverständlich keine unbegrenzte Kapazität. Irgendwann ist er voll. Wie viele Bilder tatsächlich darauf Platz finden, hängt außerdem von der Auflösung und Dateigröße ab. Videos benötigen erheblich mehr Speicher als Fotos. Die Aussage „bis zu 60.000 Fotos und Videos“ ist daher ohne genaue Berechnungsgrundlage wenig aussagekräftig.

Auch das Versprechen, der Stick funktioniere mit Smartphones, Tablets und Computern „ganz ohne Kompatibilitätsprobleme“, erscheint zu umfassend. Geräte besitzen unterschiedliche Anschlüsse, darunter USB-A, USB-C und bei älteren Apple-Geräten Lightning. Hinzu kommen verschiedene Dateisysteme und Betriebssysteme. Selbst in einer veröffentlichten Kundenbewertung wird berichtet, dass ein gelieferter Stick nicht zum verwendeten Samsung-Smartphone passte. Eine seriöse Produktseite müsste deshalb eine genaue Kompatibilitätsliste nennen und nicht lediglich behaupten, das Produkt funktioniere „fast überall“.

Werbung mit Angst und Zeitdruck

Die Werbung setzt stark auf die Sorge, unwiederbringliche Familienfotos zu verlieren. Aussagen wie „Schützen Sie Ihre schönsten Erinnerungen – bevor es zu spät ist“ sollen einen unmittelbaren Handlungsdruck erzeugen. Zusätzlich wird mit 50 Prozent Rabatt, kostenlosem Versand und einer angeblich begrenzten Verfügbarkeit geworben. Eine weitere Seite behauptet, Studien hätten ergeben, dass 89 Prozent aller digitalen Fotos und Videos durch technische Fehler verloren gingen. Eine nachvollziehbare Quelle für diese bemerkenswert hohe Zahl wird auf der Angebotsseite nicht genannt.

Solche Methoden sind aus dem modernen Onlinehandel bekannt. Sie sprechen nicht zuerst den Verstand, sondern die Angst des Käufers an. Der Templer sollte sich davon nicht treiben lassen. Eine echte Datensicherung ist wichtig, aber sie sollte auf einer nüchternen Entscheidung beruhen. Ein einzelner USB-Stick ist zudem keine vollständige Sicherungsstrategie. Er kann verloren gehen, beschädigt werden oder technisch ausfallen. Wertvolle Erinnerungen sollten immer auf mindestens zwei voneinander getrennten Datenträgern aufbewahrt werden.

Viele Bewertungen – aber welche Bewertungen?

Auf einer PhoneStick-Werbeseite werden 1.204 Bewertungen genannt. Eine andere Angebotsseite zeigt einen angeblichen TrustScore von 4,8 bei 1.759 Bewertungen. Wie diese Bewertungen erhoben und geprüft wurden, ist aus der sichtbaren Darstellung nicht nachvollziehbar.

Das öffentliche Trustpilot-Profil von RabattMax zeigte zum Zeitpunkt unserer Prüfung dagegen 204 Bewertungen und eine Gesamtbewertung von 3,4 von 5 Punkten. Die Erfahrungen sind stark geteilt: 36 Prozent vergaben fünf Sterne, aber 30 Prozent nur einen Stern. Einige Käufer loben die Lieferung, die Hilfsbereitschaft und kulante Lösungen. Andere berichten von langen Lieferzeiten, abweichenden Produkten, Qualitätsmängeln, falschen Anschlüssen oder Schwierigkeiten bei Rücksendungen. Diese Berichte beweisen nicht, dass jeder Käufer schlechte Erfahrungen machen wird. Sie zeigen jedoch, dass die glänzende Darstellung auf der Verkaufsseite nicht das gesamte Bild wiedergibt.

Jetzt wird es ernst, Wer verkauft – und wer erhält das Geld?

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Unternehmensstruktur. Laut Impressum wird RabattMax von Hummingbird Media in Willemstad auf Curaçao betrieben. Als Direktor ist Henderikus Derk Jan Bokhorst im Register eingetragen, während „Willem Wever“ eine andere Funktion besitzt. „Willem Wever“ wird im Impressum genannt, ohne dass seine rechtliche Vertretungsbefugnis ausreichend nachvollziehbar ist. Auch die angegebene Branche „Kabelgebundene und drahtlose Telekommunikation“ passt nicht unmittelbar zu einem Shop, der Speichersticks, Autozubehör und Haushaltsprodukte verkauft. Henderikus Derk Jan Bokhorst war auch Geschäftsführer der WaraWaraMedia OÜ eine estnische Gesellschaft mit beschrämkter Haftung und 2.500€ Stammkapital. Die Gesellschaft wurde gelöscht.

Die Zahlung wird jedoch von Evo Marketing BV in den Niederlanden entgegengenommen und über den niederländischen Zahlungsdienstleister Mollie abgewickelt. Hummingbird Media soll den Shop betreiben und die Leistungen erbringen.

Das bedeutet: Der Käufer bestellt auf einer deutschsprachigen Internetseite, bezahlt über einen niederländischen Zahlungsdienstleister an eine niederländische Gesellschaft, während sein eigentlicher Vertragspartner auf Curaçao sitzt. Mollie ist lediglich für die technische Zahlungsabwicklung zuständig und nicht der Verkäufer. Bei Problemen mit der Lieferung, der Qualität oder einer Rückgabe muss sich der Käufer grundsätzlich an RabattMax beziehungsweise Hummingbird Media wenden.

Eine solche Konstruktion ist nicht automatisch rechtswidrig. Sie erschwert aber die Übersicht und möglicherweise auch die Durchsetzung von Ansprüchen. Verbraucherrechte können grundsätzlich auch gegenüber einem Händler außerhalb der Europäischen Union gelten, wenn dieser sein Angebot gezielt an europäische Kunden richtet. In der Praxis kann es jedoch schwieriger sein, Ansprüche gegen ein Unternehmen außerhalb der EU durchzusetzen.

Hinzu kommen formale Unstimmigkeiten. Im Impressum steht noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, obwohl das Telemediengesetz bereits 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst wurde. Heute wäre § 5 DDG richtig. Auf unterschiedlichen Seiten erscheinen außerdem die Anschriften „E-commerce Park C-12“ und „E-Commerce Park C11“. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen taucht an einer Stelle der nicht erklärte Name „KOOPJE“ auf. Das ist ein weiterer Versandhandel mit ähnlichen Sortiment. Unter Identität des Unternehmers finden wir wieder die Hummingbird Media in Curaçao. In Zusammenarbeit mit Evomarketing BV Paxtonstraat 3 N Box C6716 8013RP Zwolle Niederlande. Also alles klar, oder?

Jetzt noch das „Sahnehäubchen“

Die Rückgaberichtlinien versprechen zwar eine 30-tägige Rückgabemöglichkeit, enthalten aber erhebliche Einschränkungen:

  • Eine Rückgabe muss vorher per E-Mail beantragt und genehmigt werden.
  • Unangemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen.
  • Bei bloßem Nichtgefallen trägt der Kunde die Rücksendekosten.
  • Nur bei defekter, beschädigter oder falsch gelieferter Ware will der Händler die Rücksendekosten übernehmen.
  • Die Ware muss grundsätzlich unbenutzt, unbeschädigt und möglichst originalverpackt sein.
  • Nach Eingang und Prüfung kann die Erstattung weitere sieben bis zehn Werktage dauern.
  • Ursprüngliche Versandkosten werden nicht erstattet.
  • Ein Umtausch wird nur bei beschädigten, defekten oder falsch gelieferten Artikeln angeboten.

Besonders problematisch: Rücksendung an den „Originalhersteller“

Der entscheidende Satz lautet:

„Rücksendungen werden an den Originalhersteller zurückgeschickt.“

Damit wird deutlich, dass Koopje.com beziehungsweise RabattMax die Produkte offenbar nicht selbst herstellt und Retouren möglicherweise nicht an die niederländische Kontaktadresse oder nach Curaçao, sondern unmittelbar an einen ausländischen Hersteller geschickt werden müssen. Wo dieser Hersteller sitzt, wird in den Richtlinien nicht genannt. Sollte sich das Retourenzentrum beispielsweise in China befinden, können hohe Versandkosten, lange Laufzeiten und Schwierigkeiten mit dem Zustellnachweis entstehen.

Der Kunde erfährt die tatsächliche Rücksendeadresse offenbar erst, nachdem der Händler die Rückgabe genehmigt hat. Vor dem Kauf kann er daher nicht beurteilen, wie teuer eine Rücksendung wird. Das ist besonders bedenklich, weil die Werbung gleichzeitig von einem „30 Tage risikofreien Test“ spricht.

Widersprüche in den Bedingungen

Die Richtlinien sind an mehreren Stellen nicht eindeutig:

  • Einerseits darf man das Produkt 30 Tage „risikofrei testen“, andererseits wird nur Ware im unbenutzten Zustand zurückgenommen.
  • Einerseits heißt es, es entstünden „keine zusätzlichen Kosten“, andererseits muss der Kunde die Rücksendung bei Nichtgefallen selbst bezahlen.
  • Es wird ein „Versandetikett“ angekündigt, aber nicht klar gesagt, ob dieses vorausbezahlt ist.
  • Als Betreiber tritt in Ihrem untersuchten Angebot RabattMax auf, die Richtlinien nennen jedoch durchgehend Koopje.com.
  • Einmal wird eine niederländische Telefonnummer mit +31 angegeben, später erscheint fälschlich die finnische Vorwahl +358.
  • Die Formulierung „Im Falle einer Genehmigung“ lässt offen, nach welchen verbindlichen Kriterien eine Rückerstattung verweigert werden könnte.

Mein kurzes Urteil: Das angeblich risikofreie Rückgaberecht kann für den Käufer durchaus mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden sein. Besonders die unbekannte Adresse des „Originalherstellers“ sollte vor einer Bestellung schriftlich erfragt werden. Ohne konkrete Rücksendeadresse und verbindliche Auskunft über die Versandkosten würde ich das Angebot nicht als wirklich risikofrei bezeichnen.

Unser Urteil als Templer

Wir behaupten nicht, dass der PhoneStick grundsätzlich unbrauchbar sei oder RabattMax seine Kunden vorsätzlich täusche. Ein Speicherstick mit mehreren Anschlüssen kann für manche Benutzer durchaus hilfreich sein, und es gibt auch Käufer, die von einer ordentlichen Lieferung und kulanten Behandlung berichten. Dennoch bestehen genügend offene Fragen, um von einem unüberlegten Kauf abzuraten.

Die Werbung verspricht außergewöhnliche Einfachheit, universelle Kompatibilität und teilweise sogar eine „unbegrenzte Kapazität“. Gleichzeitig fehlen klare technische Erklärungen. Die Bewertungen auf den Verkaufsseiten lassen sich nicht ohne Weiteres mit den Bewertungen auf unabhängigen Plattformen vergleichen. Dazu kommt eine komplizierte Firmenkonstruktion mit einem Shopbetreiber auf Curaçao, einem Zahlungsempfänger in den Niederlanden und Mollie als technischem Zahlungsdienstleister.

Wer den PhoneStick trotzdem bestellen möchte, sollte vorher schriftlich klären, ob der Stick zum eigenen Smartphone passt, ob wirklich 128 Gigabyte nutzbar sind, wie die automatische Sicherung funktioniert und an welche die Ware im Widerrufsfall zurückgesendet werden muss. Außerdem sollte nur mit einer Zahlungsart bestellt werden, die eine Reklamations- oder Rückbuchungsmöglichkeit bietet. Nach Erhalt sollte man zunächst einige unwichtige Testdateien kopieren und prüfen, ob diese auf einem zweiten Gerät fehlerfrei geöffnet werden können.

Die eigentliche Lehre reicht über dieses einzelne Angebot hinaus: Große Rabatte, emotionale Warnungen und vollmundige Versprechen ersetzen keine klaren technischen Angaben. Der Templer urteilt nicht vorschnell, aber er sieht genau hin. Er lässt sich weder von Angst noch von vermeintlicher Ersparnis beherrschen. Denn auch beim Einkauf gilt ein alter Grundsatz: Prüfet alles – und behaltet das Gute.

 

 

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