Templer - Blog

⚔️ Die 3 Stände im Mittelalter

Der erste Stand – der Klerus
Der Klerus wies innerhalb seiner Institutionen ebenfalls eine ständische Ordnung auf, die sich über Möglichkeiten zur Teilhabe an der gesellschaftlichen und politischen Macht und dem wirtschaftlichen Wohlstand äusserte. Der Klerus als Sammelbezeichnung für alle Angehörigen der Kirchen – vom Dorfpfarrer über den Bischof bis hin zum Papst – differenzierte sich in den hohen Klerus und den niederen Klerus. Die Kernaufgabe der Vertreter des Klerus war die Seelsorge. Das heisst, sie hatten für das Seelenheil der Menschen im Mittelalter Sorge zu tragen, und versuchten dies über deren moralische und sittliche Festigung zu erreichen. Zum hohen Klerus zählten etwa der Papst, die Erzbischöfe und Bischöfe. Dem niederen Klerus gehörten beispielsweise die Dorfpfarrer, die Prediger und Wanderprediger, die Mönche und Nonnen an. Der Klerus war innerhalb des feudalen Systems selbst eine feudalistische Institution, die über grossen Landbesitz verfügte. Er war somit auch Lehensgeber und finanzierte sich daraus. Daneben profitierte der Klerus von der Abgabe des Zehnt, die eine prozentuale Beteiligung an den Erträgen der Bauernschaft war. Mehr dazu…Abbildung der Stände im Mittelalter – Klerus, Adel und Bürger

Der zweite Stand – der Adel
Der Begriff Adel – von ahd. adal (Geschlecht, Abstammung) – bezeichnete einen sozial, rechtlich und politisch privilegierten Stand. Diese Rechte gründeten sich auf Geburt, Besitz oder Leistung und waren gekennzeichnet durch besondere Lebensformen und ein ausgeprägtes Standesethos. Wirtschaftliche und religiöse Faktoren in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben waren hauptsächlich verantwortlich für die führende Stellung des Adels. Mehr dazu…

Der dritte Stand – die Bauern
Das gesamte Mittelalter war eine Epoche, in der die Agrarwirtschaft eine grosse Bedeutung hatte. Der Anteil der Bauern an der Bevölkerung lag – mit unwesentlichen Schwankungen – im Mittelalter bei etwa 90 Prozent. Die Bauern und einfachen Bürger bildeten den dritten Stand. Die Anzahl der freien Bauern war im Frühmittelalter noch relativ hoch. Dies änderte sich jedoch durch das politische, soziale und wirtschaftliche System des Feudalismus mit seiner Erscheinungsform der Grundherrschaft, die die Bauern unmittelbar betraf. Die ehemals freien Bauern gerieten in Abhängigkeit und waren nun entweder Hörige der Grundherren oder Leibeigene und somit unfrei. Ihre Pflichten überstiegen ihre Rechte um ein Vielfaches, was für die Grundherren in genau umgekehrter Folge galt.

Zu den Pflichten der Bauern zählten Abgaben an den Gutsherren in Form eines Anteils ihrer erwirtschaften Erträge sowie Frondienste. Auseinandersetzungen mit dem Grundherrn wurden nicht vor Gericht ausgetragen, sondern vom Grundherrn in eigener Sache entschieden, da dieser auch die Gerichtsbarkeit über seine Untertanen innehatte. Dieser Umstand lässt wenig Raum für Spekulationen bezüglich des Ausgangs solcher Verfahren. Im Gegenzug hatte der Gutsherr den Bauern Schirm und Schutz zu bieten. Es war seine Pflicht, sie vor kriegerischen Überfällen zu schützen und ihnen in unverschuldeten Notlagen wie im Krankheitsfall zu helfen.

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