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Auch die Schweiz ermittelt jetzt gegen russische Kriegsverbrechen

Das ist passiert: Der neue Bundesanwalt Stefan Blättler hat eine Task-Force eingesetzt, um russische Kriegsverbrechen zu verfolgen. So sollen Flüchtlinge befragt werden, um Zeugenaussagen über mutmassliche Kriegsverbrechen zu erhalten. Ob solche Bemühungen schliesslich tatsächlich zu einem Strafverfahren in der Schweiz führen, ist völlig offen. Im Vordergrund steht vor allem der Austausch von Beweismaterial mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und mit Strafverfolgungsbehörden anderer Länder. So ordnen wir es ein: Der Internationale Strafgerichtshof, dem auch die Schweiz angehört, hat schon wenige Tage nach dem Beginn des Angriffs Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen. Viele Länder haben zusätzlich ihre eigenen Strafverfolgungsbehörden in Gang gesetzt, um mutmassliche Kriegsverbrechen möglichst lückenlos zu dokumentieren. Die Schweizer Justiz hatte zunächst nur zögerlich reagiert. Dass die Bundesanwaltschaft ihren Kurs nun korrigiert, ist richtig – sie hat das Völkerstrafrecht zu lange vernachlässigt. Zum Kommentar

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