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Berufsverbot: „Sensationsrichter“ von Weimar kaltgestellt

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 eine Entscheidung gefällt, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Er verbot die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21). Der Aufschrei der Corona-Fanatiker war gewaltig. Und die Justiz schlug mit voller Härte gegen die richterliche Freiheit zu. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.

Später hat die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar Anklage erhoben. Nach Angaben des Landgerichts Erfurt, wirft sie ihm vor, er habe elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen. Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrern zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei „willkürlich“. Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ist an die Weisungen des Justizministers gebunden – damals Dirk Adams von den Grünen. Der hatte sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwer tun.

Jetzt meldet die „Thüringer Allgemeine“: „Der umstrittene Weimarer Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Grund dafür sind Urteile, die er zuvor gefällt hatte. Das hat das Thüringer Richterdienstgericht jetzt entschieden.“

Was für eine Formulierung! Ein Richter muss gehen, weil er falsch urteilt. Soviel zum Thema Rechtsstaat in Deutschland. Wenn Richter nicht so entscheiden, wie das gewünscht ist, laufen sie Gefahr, bald keine Richter mehr zu sein. Was für eine Signalwirkung für andere Richter! Die werden es sich nun dreimal überlegen, bevor sie ein Urteil sprechen, das Politik und Zeitgeist gegen den Strich geht.

Dem Weimarer Familienrichter bleibt nun noch der Rechtsweg. Seine Causa ist beileibe kein Einzelfall. So hatte etwa das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen am 16.12.2021 für gesetzwidrig erklärt. Die Entscheidung traf der 13. Senat des Gerichts, der für Gesundheitsfragen zuständig ist. Das änderte sich kurz darauf. „Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor“, hieß es zynisch bei „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“. Und weiter: Sein dreiköpfiger Senat, der noch um einen vierten Richter ergänzt wurde, war in den vergangenen Monaten mit hunderten Corona-Klagen betraut worden. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten“ – und ein neuer 14. Senat wird sich des Themas Corona annehmen. Das war auch auf der Homepage des Gerichts zu lesen: „Am heutigen Tag wurde am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein neuer 14. Senat eingerichtet. … Mit dem Jahreswechsel übernimmt der 14. Senat zudem vom 13. Senat das Gesundheits- und vom 4. und 10. Senat das Sozialrecht als weitere Rechtsgebiete“, hieß es da mit Datum vom 21. Dezember.

Gefahr für Unbequeme
Die Signalwirkung ist klar: Wer falsch entscheidet, läuft Gefahr, sein Amt oder seinen Zuständigkeitsbereich los zu werden. Die Mechanismen hinter solchen Entscheidungen erinnern an (post-)sozialistische Staaten. So sehr ich bedaure, diesen Satz immer öfter wiederholen zu müssen – verantwortlich dafür bin nicht ich, sondern die Politik, die solche Zustände schafft.

Dabei war der Weimarer Richter einer regelrechten Hexenverfolgung ausgesetzt. Der Spiegel schrieb 2021 über den Fall: „Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt.“. Das Hamburger Blatt, vom einstigen „Sturmgeschütz der Demokratie“ zum „Sturmgeschütz der Regierung gegen die Demokratie“ degradiert und auch mit Spenden von der Bill Gates Stiftung ausgestattet, zitierte das Erfurter Landgericht bzw. die Anklage gegen den Weimarer Richter wie folgt: „Der Angeklagte habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.“

Rückendeckung aus Karlsruhe
Für mich persönlich ist die Frage, wer hier tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem jetzt angeklagten Richter nämlich den Rücken gestärkt. In dem Beschluss zeigte es auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern, so das OLG. Es hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss der ranghohen Karlsruher Richter lässt die Anklage der vom grünen Justizministerium abhängigen Staatsanwaltschaft in Erfurt ebenso wie die jetzige Entscheidung, dass er sein Amt nicht mehr ausüben darf, sehr merkwürdig erscheinen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier wieder einmal die Justiz instrumentalisiert werden soll, um Regierungskritiker einzuschüchtern und zu kriminalisieren – wie erst kürzlich bei Durchsuchungsaktionen, die teilweise überfallartigen Charakter hatten (siehe hier und hier). (Reitschuster)

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