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Bundestag hebelt in Sitzung mit 20 Abgeordneten das Informationsfreiheitsgesetz aus

In einer „Nacht- und Nebelaktion“ und relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit hat der Deutsche Bundestag das „Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen.
Am 14. Juni 2013 hatte damit der Bundestag mit nur 20 Abgeordneten und ohne Debatte das Recht auf Einsicht in Behördenakten für die Bürger abgeschafft. Einsprüche und Änderungswünsche des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden übergangen.
Das Recht auf Akteneinsicht konnte zwar schon vorher abgelehnt werden, durch die Gesetzesänderung bleiben nun aber beispielsweise auch die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes für die Öffentlichkeit unzugänglich. Damit kann z.B. Steuerverschwendung nur noch erschwert dokumentiert werden.

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